ARCHIV5. März 2020

Zurich startet rechts­ver­bind­lichen Anwalts-Chat

Ab sofort bieten die Zurich Versicherung und ihre Tochtergesellschaft DA Direkt eine digitale Rechtsberatung per Online-Chat. Unabhängige Rechtsanwälte geben hier rechtsverbindliche Auskünfte.

Rechtsberatung per Messenger ermöglicht die Zurich-Versicherung ihren Rechtschutzversicherungskunden. <q>Zurich
Rechtsberatung per Messenger ermöglicht die Zurich-Versicherung ihren Rechtschutzversicherungskunden. Zurich

 

Mit einer Erweiterung ihrer Assistance-Leistungen geht die Zurich-Gruppe online. Sie bietet Versicherungsnehmern mit Rechtsschutzversicherung jetzt eine Online-Rechtsberatung an, die zeitlich flexibel und an Kundenbedürfnisse angepasst sei, so das Unternehmen. Wichtig für die Kunden: Die hier getätigten Auskünfte sind rechtsverbindlich.

Unabhängige Rechtsanwälte

Nach Angaben des Versicherungskonzerns deckt die Beratung im Anwalts-Chat alle Rechtsfragen des deutschen Rechts ab. Die Versicherungskunden finden über die Website ihrer Assekuranz – Zurich Versicherung und DA Direkt – Zugang zu der Online-Beratung. Wer sein Anliegen erstmalig vorträgt, erhält im Sinne einer rechtlichen Erstberatung fachlichen Rat auch ohne konkreten Versicherungsfall. Ansprechpartner im Chat sind selbstständige, unabhängige Rechtsanwälte. Sie sollen, unabhängig vom Rechtsgebiet, alle Beratungsanfragen annehmen und beantworten. Der Chat per Messenger ist kostenlos und ohne Zeitlimit, also auch ohne finanzielle Selbstbeteiligung.

Der komplette Chat-Verlauf wird protokolliert und steht dem Kunden am Ende des Gesprächs als PDF zum Download zur Verfügung. Laut Zurich Versicherung ist damit gewährleistet, dass die Auskünfte rechtsverbindlich sind – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Angaben des Kunden vollständig und wahrheitsgemäß sind.

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Zurich

„Mit dem Anwalts-Chat schaffen wir einen weiteren wichtigen ‚Touchpoint‘ zu unseren Kunden. Die Assistance-Leistungen sind eine wichtige Ergänzung zu dem reinen Versicherungsschutz – das gilt insbesondere in puncto Unterstützung über digitale Kanäle.“

Alexander Bernert, Head of Market Management, Zurich

Zusätzlicher Anwalts-Chat

Der Anwalts-Chat wird für Zurich-Kunden auf zurich.de und für DA-Direkt-Kunden auf da-direkt.de angeboten. Die Sprechzeiten der Rechtsanwälte im Chat sind montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr, samstags von 8 bis 20 Uhr.

Mit dem Angebot werden die bestehenden Assistance-Leistungen ergänzt, ohne dass an anderer Stelle gekürzt wird, betont das Unternehmen. So werde es auch weiterhin sowohl die telefonische Anwaltshotline geben als auch die Unterstützung bei der Suche nach spezialisierten Fachanwälten inklusive bevorzugter Terminvergabe. hj

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