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DORA-Deadline: Jetzt zählt die richtige Priorisierung

23. Januar @ 12:00 - 12:30

Die Umsetzungsfrist der DORA-Verordnung läuft am 17. Januar 2025 ab. Ein zentraler Punkt der Verordnung ist das IKT-Drittparteienmanagement. Dabei geht es insbesondere darum, vertraglich festzuhalten, dass alle externen Dienstleistungen, die von IKT-Drittdienstleistern erbracht werden, den hohen Sicherheits- und Resilienzanforderungen der Verordnung entsprechen.

Für Finanzinstitute stellt sich deshalb die Frage: Haben Sie bereits mit allen IKT-Drittdienstleistern DORA-konforme Vertragsergänzungen verhandelt und geschlossen? Falls nicht, sollten Sie die für Ihr Unternehmen relevanten IKT-Drittdienstleister anhand entsprechender Kritikalitätskriterien in verschiedene Gruppen einteilen und IKT-Drittdienstleister mit hoher Kritikalität bei der weitergehenden Prüfung und etwaigen Vertragsergänzungen priorisieren.

Was, wenn die Verträge bis zur Deadline nicht fertig sind? Keine Sorge. Die BaFin wird in den ersten Wochen nach Fristablauf wahrscheinlich keine eingehenden Prüfungen auf DORA-Konformität vornehmen. Auch die von DORA verpflichtend zu erstellenden Informationsregister werden wohl erst gegen Ende des ersten Quartals bei der BaFin einzureichen sein.

Wir erklären Ihnen in 30 Minuten,

  • welche IKT-Drittdienstleister Sie priorisieren sollten,
  • woran Sie erkennen, ob ein Dienstleister Dienstleistungen für kritische und wichtige Funktionen Ihres Unternehmens übernimmt,
  • worauf es bei der Erstellung und Verhandlung von DORA-Vertragsergänzungen ankommt und
  • was IKT-Drittdienstleister bei der Prüfung von entsprechenden Vertragswerken beachten müssen.

Die Veranstaltung wird zusammen mit unserem Partnerunternehmen ISiCO GmbH durchgeführt.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und Teilnahme!

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