SFTR-Verordnung: Bearing Point bringt Softwarelösung für meldepflichtige Institute
Die Management- und Technologieberatung Bearing Point hat ihre modulare Standardsoftwarelösung Abacus/Transactions um ein SFTR-Modul zur Erfüllung der Meldevorschriften gemäß der „Securities Financing Transactions Regulation“ erweitert. Bei der SFTR-Meldepflicht handelt es sich um eine EU-Verordnung, die Melde- und Transparenzanforderungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte vorsieht.
Die Verordnung, die am 12. Januar 2016 in Kraft getreten ist, soll den Anlegern, aber vor allem auch den Regulierungsbehörden ein besseres Verständnis über den Einsatz und die damit verbundenen Risiken solcher Transaktionen vermitteln. Die Verordnung verfolgt somit das Ziel, systemische Stabilitätsrisiken durch erhöhte Transparenzanforderungen zu senken.SFTR startet stufenweise für jeweilige Kontrahentenklassen
Am 13. Dezember 2018 hat die Europäische Kommission den finalen Umsetzungsstandards der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugestimmt. Nun folgt die Genehmigungsfrist durch EU-Parlament und -Rat. Danach steht die Veröffentlichung der technischen Standards, dokumentiert im offiziellen Amtsblatt der Europäischen Union, an. Die SFTR-Meldepflicht wird stufenweise für die einzelnen Kontrahentenklassen starten: Auf die Marktteilnehmer, beginnend mit Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, werden somit voraussichtlich ab Q2/2020 komplexe Meldepflichten zukommen.
Die gewachsenen Anforderungen werden im Markt häufig unterschätzt. Die Vielzahl der transaktionsbasierten Meldepflichten macht Finanzdienstleistungen komplexer und vor allem auch kostspieliger. Diese negativen Aspekte der anspruchsvolleren regulatorischen Anforderungen können meldepflichtige Institute mit Hilfe der verschiedenen Module von Abacus /Transactions reduzieren.“
Bodo Windmöller, Chief Product Officer RegTech bei Bearing Point
Die Bearing-Point-Lösung unterstützt bereits verschiedene Arten transaktionsbasierter Meldungen − von EMIR, FMIA/FinfraG, CSA, MMSR über MiFIDII/MiFIR, und nun auch SFTR. Die Kunden sollen dadurch von Synergien entlang der regulatorischen Wertschöpfungskette profitieren können.
SFTR: In vielen Bereichen analog zu EMIR
Der Meldeumfang gemäß SFTR wurde von der ESMA in Form von technischen Standards (RTS und ITS) mit detaillierten Vorgaben hinsichtlich Reporting, Datensammlung sowie Verfügbarkeit definiert. Der Berichtspflicht unterliegen Pensionsgeschäfte, Wertpapier- oder Warenleihgeschäfte, Kauf- oder Rückverkaufgeschäfte beziehungsweise Verkauf- oder Rückkaufvereinbarungen und Lombardgeschäfte.
Als „Schwesterregulierung“ ist SFTR, was die Meldepflicht betrifft, stark an die European Market Infrastructure Regulation (EMIR) angelehnt. Der Artikel 4 der SFTR verpflichtet finanzielle, nicht-finanzielle und zentrale Gegenparteien in der EU, jeden Abschluss, jede Änderung und jede Beendigung eines Wertpapierfinanzierungsgeschäfts bis zum Ende des folgenden Geschäftstages an ein autorisiertes Transaktionsregister zu melden.
Abacus/Transactions ist seit 2014 produktiv im Einsatz und hat durch die erfolgreiche Umsetzung mehrerer transaktionsbasierter Melderegime bei renommierten Kunden in sieben Ländern eine entsprechende Marktreife erlangt. In unserem SFTR-Modul haben wir die bereits etablierte EMIR-Meldelogik und -Infrastruktur adaptiert. Die Meldungen an die Transaktionsregister können automatisiert direkt aus der Lösung heraus generiert und übermittelt werden.“
Alexander Becht, Produktmanager Abacus/Transactions bei BearingPoint
Die SFTR schließt die noch bestehenden Lücken im Bereich der Wertpapierfinanzierungsmärkte, führt erweiterte Transparenzanforderungen für Manager von Investmentfonds (UCITS und AIFMD) ein und stellt Anforderungen an die Weiterverwendung von gestellten Sicherheiten. Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot von Bearing Point. tw
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