ARCHIV29. Dezember 2020

Geschafft! Die Sparkassen erhalten die erste Ausnahme­genehmigung zur PSD2/XS2A von der BaFin

Die PSD2/XS2A-Schnittstelle der Sparkassen ist in Betrieb
Putilov Denis/bigstock.com

Es war ein unscheinbarer, eingeschriebener Brief, der da gestern (28.12.2020) in Berlin beim DSGV ankam: Die Ausnahme­genehmigung für die Sparkassen. Der Brief markiert einen langen Entwicklungsweg für die TPP-API im Rahmen der PSD2-XS2A-Schnittstelle. Knapp ein Jahr nach dem Antrag hat es die Finanz Informatik für die Sparkassen jetzt als erstes Institut geschafft! Wie die Bafin versprach: Noch in 2020.

Die BaFin hat der PSD2-Schnittstelle der Sparkassen-Finanzgruppe am 28. Dezember 2020 die Ausnahmegenehmigung vom Notfallmechanismus erteilt. Über diese Schnittstelle können durch den Kunden legitimierte Dienstleister (sogenannte Third Party Provider – oder kurz TPPs – also zum Beispiel andere Banken, FinTechs, BigTechs) auf Grundlage der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie auf Kontoinformationen zugreifen und Zahlungen auslösen. Zugriff auf Kontodaten erhalten nur Drittdienste, die von der BaFin oder ihrer jeweiligen nationalen Aufsicht lizenziert und von unabhängigen Stellen zertifiziert wurden.

Ein Jahr Vorlauf

Der Erteilung vorausgegangen war eine fast ein Jahr dauernde Marktbewährungsphase (Liste), innerhalb der die PSD2-Schnittstelle der Sparkassen nachweisen konnte, dass sie den Anforderungen des Marktes (innerhalb der Richtlinien der BaFin) standhält. Künftig sollen Zugriffe auf die Zahlungskonten von Sparkassenkunden nur noch über diese rechtlich regulierte Schnittstelle erfolgen. Die Sparkassen wollen die Ausnahmegenehmigung aber nicht Knall-auf-Fall umsetzen, sondern räumen eine 3-monatige Übergangsfrist bis zum März 2021 ein. Wobei viele Schnittstellenanbieter, die als Service-Dienstleister die Konnektivität zwischen den Marktteilnehmern herstellen, bereits seit Monaten auf der neuen API testen und arbeiten – so dass über die Sparkassen-API derzeit schon mehr als 2,5-3 Mio. Transaktionen/Monat durchgeführt werden.

Nicht das Ende der Entwicklung, sondern ein erster Schritt

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) freut sich sehr über die Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Dennoch: Im Interview mit IT Finanzmagazin (hier mehr dazu …) verdeutlichte Jörg Lüdtke (Finanz Informatik), dass nun noch lange nicht Schluss mit der Weiterentwicklung sei – die Sparkassen sehen darin eine Innovations- und Ertragsmöglichkeit, indem man deutliche Mehrwerte den TPPs anbieten wolle. Die Sparkassen-Finanzgruppe wolle damit auch ihren aktiven Einsatz für eine kundenfreundliche Multi-Banking-Strategie beweisen.

Dr. Joachim Schmalzl freut sich über die PSD2/XS2A-Ausnahmegenehmigung
DSGV

Wenn Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste unsere PSD2-Schnittstelle konsequent nutzen, profitieren alle Kunden von maximaler Transparenz und Datensicherheit. Unsere Kunden haben jederzeit die Kontrolle über die Zugriffe und können diese nicht nur in ihrem Online-Banking einsehen, sondern auch verwalten. Im Sinne aller Bankkunden in Deutschland hoffen wir, dass der Wettbewerb nun nachzieht.“

Dr. Joachim Schmalzl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV

Apropos “nachziehen”: Nachdem nun die Sparkassen die Ziellinie erreicht haben, dürften die Volks- und Raiffeisenbanken sehr bald folgen. Dann wird es – mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit – einige Zeit dauern, bis weitere Institute dann auch noch ins Ziel kommen. Wie groß der Abstand dieser beiden ist, konnten wir im PSD2/XS2A-Test zeigen. Es gibt einige Banken, die der API offensichtlich keinen hohen Stellenwert eingeräumt haben. So wird die “Ausnahmegenehmigung” vermutlich noch längere Zeit die Ausnahme und nicht die Regel werden …

Performance und Funktionalität

Ende Oktober prüfte das IT Finanzmagazin die PSD2/XS2A-Schnittstellen der großen Marktteilnehmer (hier zum Test). Dabei gewannen Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken fast gleichauf. Auch die BaFin nahm zu dem Test Stellung (“BaFin zu XS2A: Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir noch 2020 die ersten Ausnahmen erteilen werden”) Das ist nun – wie angekündigt – geschehen.

Neben unserem umfangreichen Test gemeinsam mit FinTecSystems (“Ein Jahr PSD2: Der erwartete Marathon – und bei den Schnittstellen bleibt noch viel zu tun …”) bestätigen auch weitere Drittdienste die hohe Performance und umfassende Funktionalität der PSD2-Schnittstelle der Sparkassen:

Die Umstellung von der bisherigen FinTS- auf die PSD2-Schnittstelle der Sparkassen-Finanzgruppe verlief in Summe reibungslos. Erfolgsfaktoren waren der enge Austausch zwischen den Beteiligten und eine chargenweise Einführung auf Basis einer stabilen Technik.“

Dr. Florian Haagen, Geschäftsführer finAPI

Das Unternehmen nutzt in Zusammenarbeit mit der DATEV die PSD2-Anbindung der Sparkassen bereits intensiv.aj

UPDATE: Eine Liste der erteilten Ausnahmegenehmigungen finden Sie hier:
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/ZahlungsdienstePSD2/Kontoschnittstellen/Ausnahmegenehmigungen/Ausnahmegenehmigungen_node.html
(vielen Dank an Herr Uwe Meyer-Gruhl für den Hinweis)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert