PSD2-RTS: DK fordert von den Aufsichtsbehörden Investitionssicherheit für eine europaweite Schnittstelle
Mit der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) will die EU den Wettbewerb im Zahlungsverkehrsmarkt fördern. Ein wichtiges Ziel ist es festzulegen, wie durch lizenzierte Dienstleister aus dem Nichtbankenbereich Zahlungen ausgelöst und Kontoinformationen abgerufen werden können. Hierzu hat die EU heute technische Regulierungsstandards veröffentlicht. In 18 Monaten (genauer am Freitag, den 13. September 2019) müssen alle Banken und Sparkassen eine Datenschnittstelle bereistellen, um einen sicheren Zugriff auf die Zahlungskonten ihrer Kunden zu ermöglichen.
Die Deutschen Kreditwirtschaft hat sich deshalb an der Entwicklung eines europäischen Kommunikationsstandards beteiligt, womit eine wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung der neuen Kontoschnittstelle für Drittdienstleister geschaffen wurde.Für eine fristgerechte Bereitstellung dieses Standards benötigen Kreditinstitute jedoch Investitionssicherheit.”
Es obliegt nun den zuständigen Aufsichtsbehörden, möglichst schnell detaillierte europaweit einheitliche Kriterien zur Bewertung der neuen Schnittstellen zu definieren, so dass Kreditinstitute die notwendige Investitionssicherheit erhalten und Verbraucher von einer harmonisierten Umsetzung profitieren.
Diesbezüglich spricht sich die Deutsche Kreditwirtschaft dafür aus, dass “Datenzugriffe nur im Rahmen der engen gesetzlichen Vorgaben erfolgen dürfen und Kundendaten umfangreich geschützt werden müssen”.aj
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