Neues EU-Gesetz zur Geldwäsche: Banken kritisieren Kontrollpflicht bei Bargeldeinzahlungen
Die EU plant, die Zahlungen mit Bargeld zu begrenzen. In Zukunft könnte es daher zu einer Verschärfung der deutschen Regelung kommen. Aktuell konsultiert die BaFin ihren Entwurf des Besonderen Teils ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Kreditinstitute. Darin wird verlangt, dass sich Kreditinstitute bei Bartransaktionen innerhalb einer Geschäftsbeziehung (beispielsweise bei Bareinzahlung auf ein Konto) ab 10.000 Euro grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch entsprechende Dokumente nachweisen lassen müssen. Bei Gelegenheitskunden soll diese Grenze bereits bei 2.500 Euro liegen. Für die Sparkassen und Genossenschaftsbanken ist das ein Thema, das man gerne an andere auslagern würde.
So äußern sich die deutschen Sparkassen und Genobanken in einer gemeinsamen Pressemitteilung dahingehend, dass eine solche Regelung dem Gesetzgeber vorbehalten sein sollte und kein Thema sein dürfe, das europaweit geregelt werde. Außerdem würde hierdurch das Vorhandensein von Bargeld, das in Deutschland bislang keinen Einschränkungen unterliegt, stigmatisiert, ohne dass dem ein entsprechender Mehrwert bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegenübersteht.Kreditinstitute sind bei eigenen Kunden vielfach aus dem Kontovertrag verpflichtet, Bargeld als Einzahlung entgegenzunehmen. Andererseits ist jetzt schon abzusehen, dass Kunden der Nachweis der legalen Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte in vielen Fällen unmöglich sein wird. Dies müsste dann künftig eine Verdachtsmeldung an die Behörden nach sich ziehen.
Wir respektieren es, dass Bürger Bargeld mögen, und wir wollen es nicht abschaffen. Doch wir wollen saubere Euros, keine dreckigen.“
Mairead McGuinness , EU Finanzmarkt-Kommissarin
Keine Unterschiede im Transaktionsmonitoring
Zudem sei zu erwarten, dass es durch diese Regelung zu Ausweichtransaktionen kommen wird über nicht von dieser Verwaltungspraxis betroffene Branchen – die Banken sprechen hier beispielsweise über Edelmetallhändler und sonstige Händler hochwertiger Güter. Diese sind gemäß der neuen Regelung – anders als Kreditinstitute – weder zum Transaktionsmonitoring verpflichtet, noch werden sie ähnlich streng und regelmäßig im Hinblick auf die Einhaltung der ihnen obliegenden Pflichten kontrolliert. Darüber hinaus sei fraglich, inwieweit die Dokumente zum Nachweis der Vermögensherkunft, deren Echtheit kaum ein Bankmitarbeiter überprüfen kann, zu einer effektiven Geldwäscheprävention beitragen. In der Tat berichten viele Experten und Unternehmen von solchen Umsatzeinbußen, wenn bestimmte nationale Bargeldobergrenzen verabschiedet werden, etwa Juweliere oder Münzhändler.
Anstelle der wohl wenig wirkungsvollen Regelung – die Banken und Sparkassen befürchten, sie seien nicht zweifelsfrei in der Lage, so etwas zu beurteilen – sollte sich die Bunderegierung zu dem Vorhaben der Europäischen Kommission positionieren, eine EU-weite allgemeine Obergrenze für Bargeldzahlungen einzuführen. Auch Markus Ferber (Wirtschaftsexperte der CSU im EU-Parlament) sprach sich gegen die Obergrenze von 10.000 Euro bei Barzahlung innerhalb der Europäischen Union aus. Der Kampf gegen Geldwäsche sei nicht mit dem Kampf gegen Bargeld zu verwechseln. Gleichwohl gibt sogar Ferber zu, dass das Bundesfinanzministerium den Kampf gegen Geldwäsche jahrelang unterschätzt habe. Es gäbe einen Berg unerledigter Verdachtsfälle in diesem Kontext.
Uneinheitliche EU-Regelungen zur Geldwäsche
Wenn sich der EU-Vorschlag durchsetzt, kann das dazu führen, dass bei Barzahlung oberhalb von 10.000 Euro der Personalausweis vorgelegt werden muss – nicht dagegen übrigens, wenn Käufer eine Immobilie bar bezahlen, da hier der Notar nur die Echtheit des Geldes dokumentieren muss.
Bemerkenswert sind auch ein paar Zahlen in diesem Kontext: Eine einheitliche Bargeldobergrenze gibt es EU-weit nicht – während in Griechenland etwa schon bei 500 Euro in bar der Ausweis vorgelegt werden muss, liegt die Grenze in Kroatien bei 15.000 Euro. Und nur 18 der 27 EU-Staaten haben überhaupt eine solche Grenze. Besonders streng wollen jetzt Dänemark und Italien vorgehen: Hier soll die Grenze auf 2.700 bzw. 1.000 Euro abgesenkt werden. Österreich, Zypern, Deutschland, Finnland, Luxemburg und vier andere EU-Mitgliedsländer kennen gar keine Obergrenze für Barzahlungen.
Klar ist aber auch, dass die Diskussion um Bargeldobergrenzen auch eine psychologische ist – und dass sie auch von Menschen geführt wird, die im Leben nie in die Verlegenheit kommen, einen fünfstelligen Schwarzgeldbetrag irgendwohin zu transferieren. Es geht dabei um psychologische Themen, den Widerwillen, Veränderungen zu akzeptieren und nicht zuletzt auch um ein vermeintliches Sicherheitsempfinden. Kurz gesagt: Jede Veränderung beim Bargeld treibt die Menschen auf die Barrikaden. Solange das so ist, werden wir also weiterhin mit undokumentiertem Schwarzgeld in großem Stil leben müssen. tw
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