Millionenstrafe gegen die Deutsche Bank – es geht nicht nur um die Postbank
Deutsche Bank Mario Andreya
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einem rechtskräftigen Bußgeldverfahren Sanktionen in Höhe von 23,05 Millionen Euro gegen die Deutsche Bank verhängt. In drei separaten Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden systematische Verstöße gegen regulatorische und organisatorische Vorgaben festgestellt, die insbesondere die operative Zweigniederlassung Postbank betreffen. Es handelt sich dabei um die zweithöchste Geldstrafe, die die BaFin bislang verhängt hat.
Im Bereich des Derivatevertriebs in Spanien wurden erhebliche Mängel in den internen Kontroll- und Aufklärungsprozessen festgestellt. Die unzureichende organisatorische Aufbereitung und verspätete Beseitigung der festgestellten Mängel führten bereits zu einem Sanktionsverfahren der spanischen Wertpapieraufsichtsbehörde CNMV. Für diesen Bereich wurde eine Geldbuße von 14,8 Millionen Euro festgesetzt.
Weiterhin hat die Postbank in mehreren Fällen die gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnung von telefonischen Anlageberatungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Obwohl während der COVID-19-Pandemie Ausnahmeregelungen galten, wurden nach deren Ablauf keine adäquaten Kontrollmechanismen zur Wiederherstellung der Aufzeichnungspflicht implementiert. Dieser Verstoß führte zu einer Geldbuße in Höhe von 4,6 Millionen Euro.
Zudem wurde festgestellt, dass im Rahmen der Kontowechselhilfe, wie es die Vorschriften des Zahlungskontengesetzes (ZKG) vorsehen, die Bearbeitung von Kundenanträgen in 53 Fällen entweder verzögert oder gar nicht durchgeführt wurde. Die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben resultierte in einer weiteren Sanktion in Höhe von 3,65 Millionen Euro.
Deutsche Bank will Prozesse optimieren
Robson90 / Bigstock
Die Deutsche Bank bestätigte, dass in allen drei Verfahren volle Kooperation mit der BaFin erfolgt sei. Interne Prozesse wurden bereits optimiert und die Kontrollmechanismen verstärkt, um künftige Regelverstöße zu vermeiden. Die verhängten Bußgelder sind durch bestehende Rückstellungen abgedeckt und haben keine Auswirkungen auf das laufende Geschäftsjahr. Das Unternehmen betrachtet die Verfahren als abgeschlossen.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Sanktionen beruhen auf den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und des Zahlungskontengesetzes (ZKG), die eine ordnungsgemäße Organisation und Dokumentation der Wertpapierdienstleistungen sicherstellen sollen. Die BaFin unterstreicht, dass die Einhaltung dieser Vorschriften essenziell für die Marktintegrität und den Anlegerschutz ist und dass Verstöße mit erheblichen finanziellen Sanktionen geahndet werden können.tw
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