LSEG Risk Intelligence führt globale Kontoüberprüfung in Deutschland ein

KI, DALL-E
Nach Angaben von LSEG Risk Intelligence wurde GAV entwickelt, um den Authorised Push Payment (APP)-Betrug zu bekämpfen. Bei diesem Betrugsmodell bringen Betrüger ihre Opfer dazu, freiwillig große Überweisungen an sie zu tätigen, indem sie sich als Bank oder eine andere vertrauenswürdige Organisation ausgeben. Die GAV stelle sicher, dass die Zahlungen die richtigen Empfänger erreichten. Dies geschehe in der Praxis durch die Abfrage von Kontoinformationen, die in die Kategorien „Übereinstimmung”, „enge Übereinstimmung” sowie „keine Übereinstimmung” eingeteilt würden.
Die Nachfrage nach grenzüberschreitenden Zahlungen birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Insbesondere im Zusammenhang mit APP-Betrug. Die Unternehmen müssen einen Schritt voraus sein. Betrüger entwickeln kontinuierlich neue Methoden, die immer ausgeklügelter und umfangreicher werden. Wir werden weiterhin in robuste, datengesteuerte Lösungen investieren, um unseren Kunden zu helfen, globale Zahlungs- und Identitätsrisiken mit größerer Sicherheit zu minimieren.”
Dal Sahota, Leiter von Trusted Payments bei LSEG Risk Intelligence
Deutschland ist besonders von Phishing-Betrug betroffen
In Deutschland sei die Situation besonders akut. Hier würde Phishing die Betrugslandschaft dominieren. Bei Phishing gelangen Kriminelle mit betrügerischen E-Mails, Textnachrichten oder Anrufen an Bankdaten oder andere persönliche Informationen. Dies habe laut LSEG Risk Intelligence zu hohen Verlusten geführt. Die Mehrheit der Vorfälle erfolge über digitale Kanäle. Die GAV werde Organisationen, wie multinationale Unternehmen, Finanzinstitute und FinTechs, dabei helfen, ihre Kunden vor immer raffinierteren Betrugsmethoden zu schützen. Gleichzeitig unterstütze die Lösung bei der Rationalisierung von Zahlungsabläufen.
LSEG Risk Intelligence (Website) teilt weiter mit, dass die GAV auch über eine API verfügbar sei, wodurch Unternehmen Kontodaten nahtlos in ihre Systeme integrieren und somit die Effizienz steigern könnten. Die Überprüfung von Kontonamen und IBAN-Kontonummern ist ab Oktober 2025 für Zahlungsdienstleister in der Eurozone obligatorisch.dw
Sie finden diesen Artikel im Internet auf der Website:
https://itfm.link/223562

Schreiben Sie einen Kommentar