Krisenmaßnahmen wegen Corona laufen aus: BaFin achtet strenger auf Einhaltung der Vorgaben
Nach über zwei Jahren Corona-Pandemie hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jetzt angekündigt, zum 30. Juni 2022 einen Großteil ihrer Krisenmaßnahmen zu beenden. Danach werde die BaFin wieder strenger über die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben achten. Die BaFin hatte im März 2020 beschlossen, die Flexibilität der bestehenden Regelwerke zu nutzen, um einige ihrer Anforderungen vorübergehend an die besonderen Gegebenheiten der Pandemie anzupassen.
Im Laufe der Zeit hat die BaFin hierzu auf der Webseite eine Vielzahl von Fragen- und Antworten (Frequently Asked Questions – FAQs) veröffentlicht, die im Laufe der Monate mehrfach bei Bedarf aktualisiert wurden. Erklärtes Ziel war dabei vor allem, die Folgen der Pandemie für die Unternehmen zu mildern und diese zu entlasten, damit sie ihrer volkswirtschaftlichen Funktion nachkommen konnten. So sollten zum Beispiel Banken und Sparkassen dabei unterstützt werden, die eigenen und die staatlich bereitgestellten Mittel zügig an Unternehmen der Realwirtschaft weiterzuleiten.Entlastet wurden die beaufsichtigten Unternehmen allerdings nur so weit, wie es die bestehenden Regelwerke und die Finanzstabilität zuließen – schließlich spielt hier etwa im technischen Kontext auch die KRITIS-Richtlinie mit rein.
Jetzt hat eine Prüfung der BaFin aufgezeigt, dass dazu nun kein Anlass mehr bestehe, da die Auswirkungen der Corona-Krise auf die beaufsichtigten Unternehmen und die Finanzstabilität nun zu bewältigen seien. Die BaFin informiert die Markteilnehmer daher über das Auslaufen der Entlastungen, um ihnen Klarheit und ausreichende Planungssicherheit zu verschaffen.
Ausnahmen in Einzelfällen bei BaFin-Regeln möglich
Die Evaluierung der Corona-FAQ-Liste hat gezeigt, dass, wie oben beschrieben, der überwiegende Teil der wegen der Pandemie gewährten Entlastungen Ende Juni 2022 auslaufen kann. Einige der FAQ haben sich allerdings ohnehin bereits durch Zeitablauf erledigt, waren also zeitlich befristet ausgelegt. Die bereits beendeten FAQs und die, die Ende Juni 2022 auslaufen, werden von der BaFin archiviert und können über diesen Link weiterhin abgefragt werden.
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Denn einige wenige der in den FAQ dargestellten Entlastungen sollen bis auf Weiteres geltende Verwaltungspraxis der BaFin bleiben, da sie sich entsprechend bewährt haben oder es andere Gründe für ihre Aufrechterhaltung gibt.
Homeoffice-Lösungen schaffen „New Normal“ in der Arbeitswelt
Betroffen sind hiervon beispielsweise die FAQs zu staatlichen Förderprogrammen, die über den 30. Juni hinaus fortgeführt werden, die aufsichtlichen Anforderungen zur Ausübung von Handelsgeschäften aus dem Home-Office. Diese gelten bis zur Schaffung dauerhafter Regelungen im Rahmen der Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) bzw. der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk). Diesbezüglich hat die Pandemie in vielen Häusern Veränderungen und Lockerungen gebracht und macht somit neue Regelungen erforderlich, die den praktischen Erwägungen zu diesen Punkten gerecht werden.
Außerdem davon betroffen sind die unter bestimmten Umständen zulässigen Ausnahmen von Vor-Ort Prüfungen, etwa im Rahmen der Jahresabschlussprüfung nach §§ 28 ff. Kreditwesengesetz (KWG) oder im Rahmen der Prüfungen nach § 89 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG); Diese Ausnahmen sollen bis auf Weiteres bestehen bleiben. Und auch die angepassten Regeln zu Geschäftsabschlüssen für Investmentvermögen sollen einstweilen fortgelten, um bei fehlender Zugangsmöglichkeit zu Büro- und Geschäftsräumen eine Alternative zu schaffen, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Marktteilnehmer können sich über die beibehaltenen Entlastungen über die aktualisierte FAQ-Liste informieren.tw
Sie finden diesen Artikel im Internet auf der Website:
https://itfm.link/137248
Schreiben Sie einen Kommentar