Online-Konsultation der Bundesregierung – ein „Genesis‑Block“ der Blockchain-Strategie
Der öffentliche Diskurs zum Thema Blockchain ist in den vergangenen Jahren äußerst intensiv geführt worden. Gleichwohl sind die behördlichen oder gar gesetzgeberischen Initiativen eher fragmentarisch geblieben. Unternehmen und (Rechts-)Anwender fanden vereinzelt Führung und Geleit in Veröffentlichungen etwa der SEC oder der BaFin zu eher währungsbezogenen Themen. Auch nahmen verschiedentlich Arbeitsgruppen und Verbände, z. B. der Blockchain Bundesverband oder die Working Group der EU-Kommission, ihre Arbeit auf. Nun startet die Online-Konsultation der Bundesregierung.
von Maria Fichtler, Sebastian Schüßler und Dr. Christian Conreder, Rechtsanwälte,
Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Sebastian Schüßler ist als Rechtsanwalt und Digitalisierungsmanager Legal Technology in der Hamburger Niederlassung von Rödl & Partner tätig. Er befasst sich mit innovativen (Legal Tech) Geschäftsmodellen sowie deren Entwicklung. Zudem begleitet Herr Schüßler als Rechtsanwalt Mandanten in den Feldern disruptive Technologieanwendungen und digitale Innovation. Er leitet die Praxisgruppe „Legal Tech und Digitalisierung”.
Maria Fichtler, Rechtsanwältin, ist als Associate bei der Rödl Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft tätig. Als Teil des bank- und kapitalanlagerechtlichen Teams hat sich Frau Fichtler auf aufsichtsrechtliche Fragestellungen insbesondere aus den Bereichen des Kapitalanlagerechts und Zahlungsverkehrsrechts spezialisiert. Hier berät Frau Fichtler vor allem FinTechs, Zahlungsdienstleister, Kartenemittenten aber auch Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fondsinitiatoren bei konzeptionellen und operativen Themen.
Für die betroffenen Akteure zieht dies häufig erhebliche (Investitions-)Unsicherheit nach sich: Angefangen mit Fragen der aufsichtsrechtlichen Einordnung (Wertpapier ja oder nein? Sind Erlaubnis- oder Registrierungspflichten einschlägig?) über Themen wie Verbraucherschutz bis hin zur Arbeitnehmerüberwachung – die Liste der offenen Punkte ist lang.
Umso begrüßenswerter ist es, dass nach der Nennung im Koalitionsvertrag die Bundesregierung einen konkreten Zeitplan für ihre Strategieentwicklung vorlegt: Bis zum Sommer diesen Jahres soll eine Blockchain-Strategie ausgearbeitet werden.”
Zuvor besteht seit dem 20. Februar 2019 für Marktteilnehmer die Möglichkeit an einer Online-Konsultation zur Blockchain-Strategie auf Bundesebene teilzunehmen. Die Konsultation läuft noch bis zum 29. März 2019. Eine Teilnahme ist über die Homepage der Bundesregierung möglich (bzw. hier).
Online-Konsultation zur Blockchain-Strategie – Feedback aus dem Ökosystem
Mit der öffentlichen Konsultation sollen nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie namentlich Informationen von Marktteilnehmern zu Potenzialen, Treibern und Hemmnissen sowie zu konkreten Anwendungsfällen (sog. „Use Cases“) der Technologie gewonnen werden.
Bislang erwies sich es sich als eher schwierig, diese Informationen zu erlangen, da es insgesamt nur begrenzte Erfahrungswerte mit dieser neuen Technologie gab und zudem auch Unklarheiten bestehen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen vor dem Hintergrund der vielfältigen Anwendungsfelder hier bestehen.
Dies bewog nun die Bundesregierung zur Initiierung einer Konsultation, bei der explizit die Einschätzung von Marktteilnehmern als Externen eingeholt werden soll, um auch deren Einsichten und Erfahrungen aus der Anwendung der Technologie in der Praxis sowie aus der jeweiligen Entwicklungsphase zu erfragen und sodann in die Ausarbeitung der Blockchain-Strategie mit einfließen zu lassen.
Hierzu hat die Bundesregierung zentrale Fragestellungen der Blockchain-Technologie innerhalb des Konsultationspapiers zu besonderen Fokusthemen erhoben. Hierzu zählen neben technologischen Herausforderungen wie die IT-Sicherheit, ökologische und ökonomische Fragestellungen aber auch rechtliche und steuerliche Aspekte, etwa in Bezug auf das immer populärer werdende Smart Contracting und, last but not least, der Datenschutz.
Ausreichend Rückmeldung der betroffenen Stakeholdergruppen einzuholen, ist vermutlich beim Thema der Distributed Ledger Technology (DLT) /Blockchain besonders wichtig. Hier wird ja gerade kein Branchenthema verhandelt, das man getrost verschiedenen Gremien von Spezialisten überlassen könnte. Vielmehr scheinen sich die möglichen Auswirkungen dieser Technologie auf nahezu jeden Lebensbereich beziehen zu können. Oftmals mit disruptivem Potenzial glaubt man den Einschätzungen zahlreicher Akteure.
Gerade damit einer klugen „Regulierungs- und Technikfolgenabschätzung“ und weitsichtigen Blockchain-Politik in den kommenden Jahren der Boden bereitet werden kann, ist zu hoffen, dass von der Möglichkeit, durch die Konsultation aktiv am gesellschaftlichen Gestaltungsprozess teilzunehmen, rege Gebrauch gemacht wird.
…und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben“
Klare politische und vor allem auch rechtliche Rahmenbedingungen dürften ein bislang fehlender Architekturbaustein für viele Blockchain-Projekte sein. Die Technologie ist jung, Präzedenzfälle sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Operative Einsatz- und Rechtsanwendung werden mit Sicherheit von einer Strategiefindung auf Regierungsebene stark profitieren.
Der Ausgang der Konsultation darf mit Spannung erwartet werden.aj
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