ANWENDUNG14. April 2025

Koalitionsvertrag 2025: Die wichtigsten Punkte für Banken und FinTechs

Koalitionsvertrag 2025
Koalitionsvertrag 2025, claudiodivizia (Canva)

Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist unter Dach und Fach. Was sind aus unserer Sicht die wichtigsten Themen und Inhalte für Banken und FinTechs? Wir haben uns reingelesen ins Papier.

Im Grunde ist der Begriff „Koalitionsvertrag” ziemlich verwirrend. Es handelt sich in Wahrheit nämlich nicht um einen Vertrag, bei dem sich zwei oder mehrere „Parteien” zu etwas verpflichten. All das, was in diesem Papier steht, ist deshalb rechtlich nicht bindend. Heißt: Es existiert kein rechtlicher Anspruch darauf, dass die Parteien das, was sie im Koalitionspapier vereinbart haben, auch tatsächlich umsetzen. Insofern wäre der Begriff „Koalitionsvereinbarung” eigentlich besser geeignet.

Koalitionsverträge – wir bleiben jetzt mal beim üblicherweise so gebrauchten Begriff – enthalten aufgrund ihrer Unverbindlichkeit also Eckpunkte und Leitlinien. Diese geben eine Art Richtschnur für die kommende Legislaturperiode vor. Die Unverbindlichkeit drückt sich auch in der im Vertrag verwendeten Sprache aus. Entsprechend ist dort von Themen die Rede, die man angehen „möchte” oder umsetzen „will”. Nichts Genaues weiß man oft nicht.

Diese Themen im Koalitionsvertrag 2025 sollten sich Banken und FinTechs ansehen

Was steht nun drin im mit „Verantwortung für Deutschland” betitelten, 144 Seiten starken Papier? Werfen wir einen Blick hinein.

Koalitionsvertrag 2025
Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird seit der weltweiten Finanzkrise ab 2007 in der EU und vor allem in Deutschland diskutiert. Dabei handelt es sich um eine Kapitalverkehrssteuer, mit der der Staat den Handel bestimmter Finanzprodukte belegt. Im Prinzip funktioniert sie wie eine Art Umsatzsteuer. Kritiker befürchten, dass bei ihrer Einführung Finanzunternehmen in Länder abwandern könnten, die keine Transaktionssteuer erheben.

Koalitionsvertrag 2025
Das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) der ehemaligen Ampel-Koalition scheiterte. Mit dem neuen Koalitionsvertrag soll es nun „entscheidende Verbesserungen bei der Geldwäschebekämpfung” im Hinblick auf die nächste Prüfung der Financial Action Task Force (FATF) geben. Diese kritisierte zuletzt 2022 die zersplitterte Aufsichtsstruktur im Nicht-Finanzsektor, fehlende statistische Erfassung und mangelnde Transparenz in Deutschland.

Finanzkriminalität bekämpfen: Hier bleibt der Koalitionsvertrag 2025 unkonkret

Die Parteien sprechen außerdem von einer „Bündelung von Bundeskompetenzen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität”. Wie diese konkret gestaltet werden soll, bleibt offen. In diesem Zusammenhang bleibt das von der letzten Regierung geplante Bundesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF) unerwähnt. Es ist also wahrscheinlich, dass mit Kompetenzbündelung keine neu zu schaffende Behörde gemeint ist, sondern dass dies innerhalb einzelner, schon bestehender Behörden geschehen soll.

Konkret wird es hingegen bei den Regelungen für wirtschaftliche Berechtigte: „Sind ein oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte nicht zu ermitteln, so dürfen Rechtsgeschäfte juristischer Personen, die den Betrag von 10.000 Euro netto überschreiten, von geldwäscherechtlich Verpflichteten nicht getätigt werden.”

Koalitionsvertrag 2025
Gleich zu Beginn dominieren sprachliche Allgemeinplätze. So ist von einem „leistungsfähigen Kapitalmarkt” ebenso die Rede wie von der „Stärkung des Finanzplatzes Deutschland”. Wagt man sich an eine „Übersetzung” dieser Formulierungen, so dürfte zukünftig wohl eher von einer Deregulierung der Kapitalmärkte auszugehen sein.

Koalitionsvertrag 2025
Die neue Koalition stellt sich hinter die Pläne der Europäischen Zentralbank (EZB), die eine digitale Zentralbankwährung einführen will. Konkrete Pläne für die Umsetzung oder gesetzgeberische Maßnahmen auf nationaler Ebene werden jedoch nicht genannt.

Beim Digitalen Euro zeigt sich die Koalition verantwortungsvoll. Als Zahlungsmittel muss dieser einen echten Mehrwert liefern und darf die bestehende Finanzmarktarchitektur nicht destabilisieren. Das Bekenntnis zur Digitalen Identität ist nicht nur hierfür ein großer Schritt.”

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Koalitionsvertrag 2025
Mit der Bankenabgabe wird der Bankensektor an den Kosten möglicher künftiger Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Finanzmarktstabilität beteiligt. Laut Koalitionsvertrag sollen die sogenannten Altmittel aus der Bankenabgabe in Höhe von zwei Milliarden Euro in einen Mittelstandsfond eingebracht werden.

Kritiker prangern diesen Schritt als Klientelpolitik an, da dieser Fonds aufgrund eines nicht existierenden Mangels an Kreditangeboten in Deutschland keinen zusätzlichen Nutzen verspreche. Das Geld könnte stattdessen zur Tilgung von Altschulden eingesetzt werden.

Koalitionsvertrag 2025
Die Koalitionäre wollen die europäische Bankenunion stärken und halten am deutschen Drei-Säulen-Modell aus Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken fest. Abgelehnt wird eine „vergemeinschaftete europäische Einlagensicherung ohne Vorbedingungen.”

BVR begrüßt Absage an bedingungslose europäische Einlagensicherung

Zum Hintergrund: Auf europäischer Ebene wird über ein gemeinsames Sicherungssystem EDIS (European Deposit Insurance Scheme) diskutiert. Danach hätten die Banken der Eurozone nur noch einen einzigen, vergemeinschafteten Fonds. Bei diesem würden individuelle Risiken, die sich aus dem Geschäftsmodell oder der Größe ergeben, gleichgesetzt.

Die Absage an eine bedingungslose europäische Einlagensicherung (EDIS) ist essenziell für die finanzpolitische Stabilität in Deutschland und Europa. Das ist ein klares Signal der neuen Bundesregierung zum Erhalt der bewährten Institutssicherungssysteme.”

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)

Koalitionsvertrag 2025
Die neue Schwarz-Rote Regierung kündigt an, sich um Regulierungslücken im Kryptobereich zu kümmern. Was das genau bedeutet, welche Lücken gemeint sind und in welcher zeitlichen Dimension das passieren soll, bleibt offen.

Kryptowährungen sind, wie die Passage deutlich zeigt, nur ein Randthema. Auch zu den steuerrechtlichen Auswirkungen schweigt der Koalitionsvertrag, weshalb es bei der bisherigen Rechtslage bleibt: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerpflichtig, wenn sie innerhalb eines Jahres realisiert werden.

Koalitionsvertrag 2025
Die neue Koalition will einen Deckel bei Dispozinsen und Kontoführungsgebühren von Basiskonten prüfen. Untersuchungen zeigen, dass es einen großen Unterschied bei den Dispozinsen von Banken gibt. So sind Basiskonten, die Banken finanzschwachen Verbrauchern anbieten müssen, häufig teurer als klassische Girokonten.

Koalitionsvertrag 2025
Um Fehlanreize bei einer Finanzberatung zu verringern, will die Koalition prüfen, ob die Instrumente der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausreichen. Die Beratung auf Provision wird es also vorerst weiterhin geben.

Fazit: Was die Finanzbranche und Versicherer zum Koalitionsvertrag 2025 sagen

Der BVR (Website) kommt zu einer gemischten Analyse des Koalitionsvertrags 2025: Die Herausforderungen seien angesichts der geopolitischen Lage und des gegenwärtigen Zustands des Wirtschaftsstandorts Deutschland groß. Der Koalitionsvertrag enthalte wichtige Impulse für Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, lasse aber (…) mutige Strukturreformen vermissen. Ohne tiefgreifende Reformen drohe das Ziel, die Standortbedingungen nachhaltig zu verbessern, zu scheitern.

Einerseits positiv, andererseits auch kritisch, sehen Versicherer sowie Vertreter von Fonds- und Vermittlungsunternehmen den Koalitionsvertrag 2025. Von vorsichtiger Zustimmung bis zu konkreter Kritik ist alles dabei. So reagieren etwa die Vermittlerverbände erleichtert auf das Bekenntnis der neuen Regierung zum Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung.

Es ist ein starkes Signal, dass beide Vergütungsmodelle anerkannt werden. Entscheidend ist nun, dass daraus auch eine faire Regulierungspraxis folgt.”

Bundesverband Finanzdienstleistung AfW

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hebt positiv hervor, dass keine gravierenden Eingriffe in die Berufsausübung der Finanzberaterinnen und -berater geplant seien.

Skeptisch blickt der BVI Bundesverband Investment und Asset Management auf die geplanten Vorhaben zum Kapitalmarkt und Deutschlandfonds:

Wir sehen es kritisch, dass der Staat mit dem Deutschlandfonds und den geplanten Fonds zur Förderung des Ausbaus von Infrastruktur, Wohnraum und Start-ups zur Sammelstelle von privatem Kapital werden möchte.”

BVI

Zu guter Letzt die Einschätzungen des Startup-Verbands (Website), die auch neue FinTechs betreffen. Der Verband bescheinigt dem Koalitionsvertrag 2025 viele sinnvolle Einzelmaßnahmen, die dem Startup-Ökosystem helfen könnten. Dies sei vor allem bei der Finanzierung, bei Gründungsprozessen und im Bereich DeepTech der Fall. Entscheidend sei nun aber, dass die Maßnahmen „in eine konsistente, umsetzungsorientierte Startup- und Innovationspolitik münden.”dw

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