STRATEGIE25. Juli 2024

Kabinett bringt NIS2 auf den Weg: Bitkom mahnt Harmoni­sierung der Regulierung an

Die NIS2-Richtlinie der EU soll angesichts einer zunehmenden Bedrohung durch Cyber­attacken die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Heute hat das Bundeskabinett die notwendige deutsche Umsetzung – das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – auf den Weg gebracht. Der Bitkom mahnt die Anpassung von Details an.

Cyberangriffe verursachen massive Schäden in der deutschen Wirtschaft. Allein im letzten Jahr summierten sie sich auf 148 Milliarden Euro, verdeutlicht der Bitkom (Website). Dabei sei es der EU gelungen, mit der NIS2-Regelung die Cybersicherheit zu stärken, ohne die Unternehmen durch zu viel Regulierung und Bürokratie übermäßig zu belasten.

Dr. Ralf Wintergerst, Bitkom-Präsident mahnt bei der NIS2-Regulierung zu mehr Harmonisierung
Bitkom

In Deutschland jedoch fehlt den Unternehmen durch Verzögerungen in der Ressortabstimmung die dringend notwendige Rechtssicherheit. Jetzt schon ist klar, dass die vorgesehene Umsetzungsfrist im Oktober nicht mehr eingehalten werden kann. Umso wichtiger ist es, das Gesetz zügig umzusetzen und ein Inkrafttreten zumindest bis Anfang 2025 sicherzustellen. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen brauchen außerdem Unterstützung, um festzustellen, ob und wie sie von dem Gesetz betroffen sind und welche Maßnahmen sie ergreifen müssen.”

Dr. Ralf Wintergerst, Bitkom-Präsident 

In dem anstehenden parlamentarischen Verfahren mahnt der Bitkom noch wichtige Details an.

1. So fehle es an einer Harmonisierung mit dem KRITIS-Dachgesetz, dessen Umsetzungsprozess zurzeit ebenfalls stockt.

2. Zudem müssten physische Sicherheit und Cybersicherheit gemeinsam betrachtet und angegangen werden, dabei sollten Unternehmen sich an einheitlichen Begriffsdefinitionen und Meldewegen orientieren können.

3. Auch fehlt es an einzelnen Stellen an notwendigen Klarstellungen. So sollte bei der vorgesehenen Prüfung von Produkten und Systemen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auch das Interesse der Hersteller an der Geheimhaltung von sensiblen Geschäftsgeheimnissen sichergestellt werden, schlägt der Bitkom vor.aj

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