Jahresbericht ‘Bessere Rechtsetzung’: DK fordert Umsetzung der “One in, One Out”-Regel ein
Die Bundesregierung bezieht im Jahresbericht „Bessere Rechtsetzung 2016“ Position zum Bürokratieabbau. Die Deutsche Kreditwirtschaft sieht da noch deutlichen Handlungsbedarf: Die Bürokratiebremse müsse für sämtliche bürokratische Belastungen der Wirtschaft durch Neuregelungen gelten – das Ziel muss endlich die Umsetzung der “One in, One Out”-Regel werden.
In ihrem Jahresbericht “Bessere Rechtsetzung 2016” äußert die Bundesregierung als Ziel, für die Wirtschaft mehr Klarheit über den Aufwand, der mit geplanten Neuregelungen einhergeht, zu schaffen. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft erreicht die Bundesregierung dies nicht ausreichend. Erst wenn die Politik die seit 2015 einzusetzende Bürokratiebremse, die so genannte “One in, one out”-Regel, zur Begrenzung des jährlichen Erfüllungsaufwands auch auf das EU-Recht vollständig anwendet und auch den einmaligen Erfüllungsaufwand zu Beginn der Umsetzung von Rechtsvorschriften berücksichtigt, würde das tatsächliche Ausmaß betrieblicher Belastungen abgebildet und das Volumen erforderlicher Entlastungsmaßnahmen deutlich.Gemäß Jahresbericht der Bundesregierung verursachten neue Regelungsvorhaben, die die Wirtschaft betreffen, allein 2016 einen einmaligen Umstellungsaufwand von insgesamt 1,8 Milliarden Euro, der damit über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre lag.
Die “One in, One Out”-Regel sollte spätestens in der nächsten Legislaturperiode auf eine verlässliche rechtliche Grundlage gestellt werden. Da Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren oftmals noch geändert werden, sollte diese Regel nicht auf den ersten Gesetzentwurf beschränkt sein, sondern auch spätere Änderungen berücksichtigen.aj
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