Hausbesitzer wollen aus Angst Geldautomat weg haben
Aus Angst vor einer Geldautomatensprengung haben Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses in Ratingen bei Düsseldorf eine Bank verklagt. Sie wollen, dass ein im Erdgeschoss ihres Hauses untergebrachter Geldautomat abgebaut wird – doch darauf haben sie kaum Aussichten, wie das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Montag zum Beginn einer Berufungsverhandlung deutlich gemacht hat.
Die beiden Eheleute hatten als Mehrheit der drei Eigentümer den Mieter der Räume – eine spanische Bank – verklagt. Nach eigenen Angaben haben sie Angst, dass bei einer Sprengung sowohl das Haus als auch Personen zu Schaden kommen könnten. Die Entwicklung der letzten Monate habe gezeigt, “mit welcher Brutalität” Verbrecherbanden vorgingen, die Geldautomaten sprengen, so die Kläger.Die Bank weigert sich, den Geldautomaten in ihrer Ratinger Innenstadt-Filiale abzubauen – und bekam Anfang November in erster Instanz vor dem Landgericht Recht (Az. 13 O 353/19). “Das haben die Kollegen zutreffend entschieden”, betonte am Montag der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (Website).
Die von den Klägern befürchtete Gefahr einer Sprengung sei abstrakt und gering. Bei 70 000 Geldautomaten bundesweit liege die Zahl der Sprengungen bei 350 [Sprengungen/Jahr; Anm. d. Red], so der Richter.”
Um potenzielle Gefahren gehe es im aktuellen Fall aber auch nicht. Das Problem sei eine Teilungserklärung der Eigentümer von 1971. Die sehe den Betrieb einer Bankfiliale vor und erlaube einen Geldautomaten. So sei dessen Einbau also weder eine unzulässige Veränderung am Haus noch eine unzulässige Nutzung.
Das Gericht in Düsseldorf riet den klagenden Eigentümern, sich mit dem Miteigentümer und Vermieter der Erdgeschossräume zu einigen und die Teilungserklärung anzupassen. Dann ließe sich der Abbau des Geldautomaten durchzusetzen. Der Kläger zweifelte allerdings am Montag, dass der Dritte im Bund da mitspielt. Eine Entscheidung soll vom Gericht am 21. März verkündet werden.dpa
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