eWpG: „Ein erster, nicht gerade praxisnaher Schritt in die richtige Richtung”
Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat der Bundestag diese Woche noch das eWpG auf den Weg gebracht. Das Gesetz für elektronische Wertpapiere soll dazu führen, dass nicht mehr für jedes Wertpapier eine physische Urkunde erforderlich ist. Doch noch bezieht sich all das auf herkömmliche Wertpapiergattungen, sodass die nächste Bundesregierung das Thema Krypto-Anlagen gesondert zu behandeln hat. Wir haben mit Marius Grieseler, Gründer und CEO von 8pitch über das neue Gesetz gesprochen und ihn um eine Einschätzung gebeten, was das für die Bankenwelt bedeutet. 8pitch, gegründet 2018, hat für die Ausgabe der digitalen Wertpapiere die erste Blockchain für den Kapitalmarkt in Europa entwickelt.
Herr Grieseler, was bedeutet das neue Wertpapiergesetz für die Verbraucher?
Wirklich neue Produkte sind durch das elektronische Wertpapiergesetz noch nicht möglich, daher wird der Verbraucher erstmal nicht viel davon zu spüren bekommen. Jedoch führt die BaFin eine öffentliche Liste zur Verbesserung der Transparenz im Bereich der Kryptowertpapiere ein. Diese enthält Informationen zur Emittentin, der registerführenden Stelle und weitere Informationen. Darüber hinaus wird eine Veröffentlichungspflicht im Bundesanzeiger eingeführt, sodass den Investoren und Investorinnen mehr Klarheit und ein sicherer Informationszugang gewährt wird.Was ändert sich für Unternehmen wie 8pitch deswegen?
Marius Grieseler: Für Plattformbetreiber wie uns bringt das Gesetz erstmal keine Vor- oder Nachteile. Klassische Tokenisierer werden sich erstmal weiterhin in bekannten Gewässern aufhalten und mit bestehenden Strukturen und Technologien arbeiten. Was die Wertpapiere betrifft, so sind es zunächst erst mal Schuldverschreibungen, die unter das eWpG fallen. Krypto-Fondsanteile kommen dagegen erst zu einem späteren Zeitpunkt dazu.
Unter geltendem Recht sind wir jedoch in der Lage, auch diverse andere Wertpapiergattungen zu tokenisieren.“
Marius Grieseler ist Co-Gründer und CEO des Start-ups 8pitch. Der internationale Betriebswirt und gelernte Bankkaufmann hat 2018 8pitch gegründet, die erste ganzheitliche Plattform für die Emission und Anlage digitaler Wertpapiere.
Welche technischen Veränderungen zieht das nach sich? Bzw. hat es technische Auswirkungen?
Marius Grieseler: Elektronische Wertpapiere, die nach dem eWpG aufgesetzt werden, können nur noch von Depotbanken verwahrt werden und nicht von den Plattformen selbst mit Ausnahme von „Security Token“, also sogenannten Kryptowertpapieren. Banken müssen sich also nun um eine technische Lösung kümmern, dass sie die Verwahrung als Service anbieten können. Die zweite Möglichkeit ist, dass Start-ups den streng regulierten Weg gehen und ihrerseits eine Depotbank-Zulassung beantragen, wenn sie elektronische Wertpapiere verwahren wollen. Letztlich führt dies zu keinem wirklichen Fortschritt am Markt, da weiterhin teure, aufwendige und überregulierte Strukturen benötigt werden.
Im Gegenteil drängt dies die Plattformen in Richtung der Security-Token, die eben noch von bestehenden Kryptoverwahrern verwahrt werden können – oder eben von den Anbietern selbst. “
Gibt es auch Gründe, warum das kritisiert wird? Sehen Sie hier Gefahren?
Marius Grieseler: Das eWpG bringt aus unserer Sicht keine Gefahren mit sich, sondern ist ein erster, jedoch zaghafter und nicht gerade praxisnaher Schritt in die richtige Richtung. Fraglich ist jedoch, ob wir mit so einem Gesetz im Ländervergleich wirklich etwas bewirken können.
Herr Grieseler, herzlichen Dank für dieses Gespräch. tw
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