eIDAS-konforme Services: Dokobit startet mit elektronischen Signaturen in Deutschland
Dokobit by Signicat ist ein Online-Portal für elektronisches Signieren und für die Überprüfung von Signaturen, das nun seine Services in die DACH-Region ausrollt. Die Expansion von Dokobit steht im Einklang mit den strengen Anforderungen der eIDAS-Verordnung und soll das einfache, sichere und rechtlich gültige elektronische Unterschreiben von Dokumenten innerhalb der gesamten Europäischen Union ermöglichen.
Dabei setzt Dokobit auf qualifizierte elektronische Signaturen, die den definierten Richtlinien der eIDAS-Verordnung entsprechen. Qualifizierte elektronische Signaturen genießen dieselbe rechtliche Anerkennung wie handgeschriebene Unterschriften und behalten ihre Beweiskraft vor Gericht. Fortgeschrittene elektronische Signaturen sind mittlerweile ein starkes juristisches Beweismittel vor Gericht und besitzen rechtsverbindlichen Charakter innerhalb der gesamten EU.Signaturen sind ein zentraler Baustein für die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und damit für mehr Agilität und Effizienz. Verteilte Teams, globale Standorte, heterogene Partnernetzwerke. Solche Strukturen stellen besondere Herausforderungen in der Zusammenarbeit dar. Kunden setzen daher auf die Dokobit-Lösungen, um die Prozesse des Signierens und der Unterschriftensammlung zu vereinfachen und zu beschleunigen.”
Kristina Gabrilaviciute, Head of Growth Baltics & Continental Europe SMBs at Signicat
Unterscheidung zu einfacher Signatur wichtig
Das Unternehmen erklärt, man biete effiziente Arbeitsabläufe: „Unsere Kunden können ihren Dokobit-Account nutzen, um Dokumente mit Partnern, Mitarbeitern oder anderen Stakeholdern zu teilen, anzusehen und zu unterschreiben, ohne dass diese einen eigenen Dokobit Account benötigen oder sich registrieren müssen“, erklärt die Managerin.
Dabei spielten bei der Wahl der richtigen elektronischen Signaturlösung stets nicht nur die reinen Funktionen eine wichtige Rolle. Man müsse beachten, dass es Anbieter gibt, deren rechtliche Basis eine sogenannte „einfache“ elektronische Unterschrift ermöglicht. Dies werde häufig einfach mit dem Finger oder einem elektronischen Stift auf einem entsprechenden Gerät durchgeführt. „So etwas besitzt aber nicht die rechtliche Verbindlichkeit wie die qualifizierte und fortgeschrittene elektronische Signatur, da keine eindeutige Identifikation und Authentifizierung gewährleistet werden kann.“tw
Sie finden diesen Artikel im Internet auf der Website:
https://itfm.link/159991
Schreiben Sie einen Kommentar