DORA – eine Regulierung, die als Werkzeug Allianzen gegen Cyberverbrecher schmiedet
DORA – der Digital Operational Resilience Act soll auch helfen, Cyberbedrohungen besser zu begegnen – so meinen es die Europäische Kommission, Rat der EU und das Europäische Parlament. DORA ist ein Mammutprojekt. Was bedeutet DORA für Banken, Versicherer und deren Drittanbieter?
von Thomas Walkner, Managing Principal bei Capco
Europas Unternehmen sehen sich seit Jahren einer komplexen Cyberbedrohungslage ausgesetzt. Verschiedene Trends – wie die Arbeit im Homeoffice – haben neue Einfallstore ermöglicht, gleichzeitig nehmen auch geopolitische Spannungen zu. Staatlich organisierte Gruppen, technologische Entwicklungen, aber auch neue Strategien der Cyberkriminellen stellen das Risikomanagement wie auch die IT-Fachleute vor wachsende Herausforderungen. Der im Oktober des vergangenen Jahres veröffentlichte Jahresbericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Lage der IT-Sicherheit belegt eine Zuspitzung der Risikolage und bewertet entsprechend die „Gefährdungslage im Cyber-Raum“ als so hoch, wie noch nie zuvor.DORA – gegen IT-Störungen und Cybercrime
Die Verordnung wird eine große Zahl der Finanzunternehmen in der Europäischen Union wie auch die heimische IKT-Branche zu definierten Vorkehrungen und Prozessen im Kampf gegen IT-Störungen und Cyberattacken verpflichten. Geschätzt wird die Anzahl der betroffenen Unternehmen auf rund 22.000! Einheitliche Standards sollen zur Resilienz des Betriebs innerhalb der Industrie beitragen und Ansteckungsgefahren eindämmen. Zudem werden einheitliche Regeln für das IT-Risikomanagement, das Management von IT-Drittdienstleistern wie auch für Cloud-Service-Anbieter festgelegt.
BaFin übernimmt zentrale Rolle in Deutschland
Das Schwert im Kampf gegen Cyberkriminelle soll auch durch die zentrale Rolle der BaFin geschärft werden. So erweitert die DORA zunächst den Kreis der Verpflichteten und vereinheitlicht die Meldepflichten bei IT-Vorfällen gegen betroffene Finanzdienstleister. Sämtliche Unternehmen, die unter die DORA-Verordnungen fallen, müssen zukünftig schwerwiegende IT-Pannen sowie Cyberangriffe melden. Bei diesem Prozess bestanden bis dato noch Dopplungen und Komplexitäten, welche gezielte Gegenmaßnahmen sehr erschwerten. So war die EZB die Erfassungsstelle für Cyberattacken auf besonders große und bedeutende Häuser, kleinere Häuser lagen im Verantwortungsbereich der BaFin. Ferner war auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für Betreiber kritischer Infrastruktur relevant, da zahlreiche Dienstleister dorthin berichten mussten.
Banken sehen sich gewappnet – Drittanbieter in der Pflicht
DORA bringt für betroffene Unternehmen eine Reihe neuer Vorgaben. Ein Großteil der Banken, FinTechs, Versicherungen und Co. werde Prozesse im Risikomanagement überarbeiten und anpassen müssen. Allerdings ist der regulierte Umgang mit der Thematik bereits seit Jahren eingespielt und wird sich in der Regel entsprechend gezielt umstellen lassen. Die weitreichendsten Änderungen bestehen für die bis dato nicht näher erfassten Drittanbieter, deren Prozesse bisher keiner strengen Regulatorik unterlagen. Die Bedeutung von IKT-Drittanbietern ist aufgrund verschiedener Branchenentwicklungen (Outsourcing, BaaS, etc.) jedoch deutlich gestiegen. Um hier eine kritische Konzentration von Risiken zu vermeiden, werden viele Institute ihre Bestandsanbieter näher überprüfen und ein noch größeres Augenmerk auf deren Cyberresilienz legen. Unvorhergesehene Risiken sollten dabei stärker in Betracht gezogen werden, was gleichzeitig nahelegt, das kritische IKT-Drittanbieter herauszufiltern sind. Wettbewerber, welche die neuen Anforderungen nicht erfüllen, werden es deutlich schwerer haben, da Partner in den kommenden Monaten einen Anbieterwechsel forcieren dürften.Thomas Walkner, Capco
Sie finden diesen Artikel im Internet auf der Website:
https://itfm.link/153828
Schreiben Sie einen Kommentar