Der digitale Euro/CBDC: Neue Herausforderungen für die Banken-IT
Bislang hat die EZB noch keine offizielle Entscheidung zur Einführung eines digitalen Euro getroffen. Mit einer solchen wird für das Frühjahr 2021 gerechnet. Vor dem Hintergrund, dass nach jüngsten Erhebungen die weit überwiegende Anzahl von Zentralbanken bereits an vergleichbaren Projekten arbeitet, würde ein Stopp des Projekts aber überraschen. Für die Einführung sprechen zudem Äußerungen von Vertretern der EZB selbst. So erklärte Christine Lagarde „we will have a digital euro“.
von Dr. Jörn Heckmann, Wirtschaftskanzlei CMS
„cutting edge of innovation” vs. Banken-IT
Betrachtet man den Status quo der Banken-IT, welche sich regelmäßig durch eine heterogene und historisch gewachsene IT-Architektur auszeichnet, so kann man provokant die Frage stellen, ob diese überhaupt für derartige Innovationsprojekte geeignet ist. Die Beantwortung dieser Frage wird maßgeblich davon abhängen, wie der digitale Euro ausgestaltet wird.
Introducing a digital euro would allow the Eurosystem to be at the cutting edge of innovation.”
Introducing a digital euro would allow the Eurosystem to be at the cutting edge of innovation.”
Christine Lagarde, 4. Präsidentin der Europäischen Zentralbank
CBDC: Central Bank Digital Currency
Als gesichert gilt, dass ein digitaler Euro als digitale Zentralbankwährung, central bank digital currency – CBDC, ausgestaltet würde. Sie hätte denselben Wert wie alle anderen Formen von Zentralbankgeld. Emittent des digitalen Euro wäre die EZB, welche diesen zur Steuerung geldpolitischer Ziele einsetzen könnte. Voraussetzung für eine Emittierung als CBDC wäre eine Anpassung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen – wie der Euro-Einführungsverordnung (EuroEinfVO). Denn im Euro-Raum sind bislang nur auf Euro lautende Banknoten und Münzen als unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt.
Rollout: „big bang“ vs. iterative Einführung
Die bloße Tatsache, dass es sich beim digitalen Euro um eine CBDC handeln soll, lässt – da es sich lediglich um ein Rechtskonstrukt handelt – keine Rückschlüsse auf die technische Ausgestaltung des digitalen Euros zu. Diese ist noch weitestgehend offen.”
Die bloße Tatsache, dass es sich beim digitalen Euro um eine CBDC handeln soll, lässt – da es sich lediglich um ein Rechtskonstrukt handelt – keine Rückschlüsse auf die technische Ausgestaltung des digitalen Euros zu. Diese ist noch weitestgehend offen.”
Diskutiert wird die Einführung in zwei Varianten:
Die erste Variante geht von einer Einführung mittels eines „big bang“-Ansatzes aus. Hierzu müsste der digitale Euro als sogenanntes Retail-CBDC ausgestaltet werden. Ein Retail-CBDC würde Endkunden, mithin Verbrauchern und Nichtbanken, den direkten Zugang zur CBDC ermöglichen und eine unmittelbare Verwendung als Zahlungsmittel finden.
Gegen die Einführung eines Retail-CBDC spricht die Befürchtung, dass ein solcher „big bang“-Ansatz die beteiligten Finanzinstitute – welche nach den Plänen der EZB im System des digitalen Euros eine zentrale Rolle beispielsweise als Clearing- und Settlement-Institutionen oder Gatekeeper einnehmen sollen – schnell überfordern könnte. So müssten parallel zur Anpassung der Kernbanksysteme alle Umsysteme für die Nutzung durch den digitalen Euro ertüchtigt werden. Dies wäre – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der parallel zu beachtenden regulatorischen Vorgaben an die Banken-IT einerseits und der bestehenden Wechselwirkungen zwischen den Systemen andererseits – eine Herkulesaufgabe.
Vor diesem Hintergrund wird verschiedentlich die stufenweise Einführung des digitalen Euros präferiert. Dabei würde der digitale Euro in einer ersten Stufe als sogenannte Wholesale CBDC nur im Interbankenverkehr für den Interbanken- und Wertpapierhandel verwendet werden. Erst in einer zweiten Stufe erhielten auch Endkunden unmittelbaren Zugang zum Digitalen Euro.
Der Anpassungsbedarf an den bestehenden Systemen wäre so auf die für den Interbankenverkehr erforderlichen Systeme reduziert. Dies wirkt sich risikomindernd aus. Zudem könnte durch die Einführung von Wholesale CBDC das bereits bestehende zweistufige Geldsystem beibehalten und ein effizienteres Interbanken-Zahlungssystem etabliert werden.
Digitaler Euro: Ein Anwendungsfall für die Blockchain?
Weiter wird diskutiert, ob der digitale Euro mittels Blockchain bzw. Distributed Ledger Technology (DLT) umgesetzt werden sollte. Andere Länder wie China sind diesen Weg bereits gegangen. Die Nutzung dieser Technologien würde eine Reihe von Vorteilen bringen, welche mittels anderer technischer Realisationen nur mit erheblichem Aufwand realisierbar wären. So sind Industrie 4.0-Anwendungsfälle denkbar, in denen Maschinen untereinander mittels machine-to-machine-Communication (M2) Leistungsbeziehungen auf Basis ihrer Programmierung weitestgehend autonom abwickeln.
Voraussetzung hierfür wäre, dass der digitale Euro „programmierbar“ ausgestaltet wird. Infolgedessen wären smart contracts möglich. Mit diesen ist es möglich, rechtlich relevante Handlungen, insbesondere einen tatsächlichen Leistungsaustausch, in Abhängigkeit von digital prüfbaren Ereignissen zu steuern. Einer weiteren Vertragsüberwachung bedarf es nicht. Dies ermöglicht bildlich gesprochen „fire-and-forget“-Transaktionen, welche sich durch kaum vorhandene Kosten für die Vertragsüberwachung auszeichnen. Die Kryptowährung Ether hat vorgemacht, welches Potenzial in dieser Technologie steckt.
Bei allem Interesse der Industrie an derartigen Lösungen ist es keineswegs eine ausgemachte Sache, dass der digitale Euro tatsächlich auf Basis von DLT eingeführt wird. Dies zeigen die von der EZB im Report on a Digital Euro skizzierten alternativen Lösungen. Diese sind teilweise mittels traditioneller Systemarchitekturen realisierbar. Für die Nutzung dieser etablierten Techniken könnte nicht zuletzt das Risiko einer ansonsten fehlenden Akzeptanz sprechen. So wird „die Blockchain“ in der breiten Bevölkerung nach wie vor mit kriminellen Aktivitäten im Darknet assoziiert.
Wer den Hafen nicht kennt…
…für den ist kein Wind der richtige.
Überträgt man dieses auf Seneca zurückgehende Zitat auf den digitalen Euro, wird klar, dass Implementierungsprojekte zur Einführung eines digitalen Euros nur dann zielführend sind, wenn zumindest die Grundzüge der technischen Umsetzung bekannt sind.”
Dies ist bislang noch nicht der Fall. Den IT-Abteilungen bleibt insofern vorerst nur die Möglichkeit, die Zeit zur Schaffung der strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen für entsprechende Implementierungsprojekte zu nutzen. Betrachtet man die Komplexität des Unterfangens, bleibt selbst im Falle einer optimalen Vorbereitung entsprechender Implementierungsprojekte offen, wieviel Zeit nach der Festlegung der ersten technischen Rahmenbedingungen vergeht, bevor erste Implementierungen produktiv genutzt werden können.Dr. Jörn Heckmann, CMS
Sie finden diesen Artikel im Internet auf der Website:
https://itfm.link/118745
Schreiben Sie einen Kommentar