Deka-Bank erhält Kryptoverwahrlizenz von EZB und BaFin
MiCAR schafft europäischen Rechtsrahmen
Am 30. Dezember 2024 tritt die MiCAR vollständig in Kraft. Diese Regulierung schafft erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten. Ein zentrales Ziel der MiCAR ist es, den Schutz der Anlegerinnen und Anleger zu erhöhen und für mehr Sicherheit und Transparenz im Kryptomarkt zu sorgen. Durch die frühzeitige Erteilung der Kryptoverwahrlizenz ist die Deka-Bank nach eigenen Worten bestens vorbereitet, um ihr Angebot auf Grundlage dieser langfristigen regulatorischen Vorgaben auszubauen und sich im Kryptomarkt nachhaltig zu etablieren.
Mit dieser Entwicklung unterstreicht die Deka-Bank ihre strategische Ausrichtung auf digitale Innovationen und ihre Rolle als zuverlässiger Partner für ihre Kunden im Bereich digitaler Finanzlösungen. Die Deka-Bank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen, gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften bildet sie die Deka-Gruppe.tw
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