ANWENDUNG4. Februar 2025

Bitkom zum AI Act: Was jetzt für Unternehmen gilt

Bitkom
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Ab dem 2. Februar sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handele es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, dass der AI Act für Rechtssicherheit bei Künstlicher Intelligenz in Europa sorgen soll – doch aktuell drohe das genaue Gegenteil. So sei unklar, für welche Anwendungen das neue gesetzliche Verbot tatsächlich gilt. Die Politik habe beim AI Act hohe Anforderungen und enge Fristen für die Unternehmen aufgestellt, habe selbst aber ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Das Risiko würden die Unternehmen tragen, die KI entwickeln oder einsetzen. Während in den USA mit dreistelligen Milliardenbeträgen KI ausgebaut werden soll und in China extrem leistungsfähige Sprachmodelle veröffentlicht werden, wirft man in Deutschland und Europa laut Dehmel den KI-Unternehmen Knüppel zwischen die Beine.

Die Bitkom (Website) Leiterin erklärt weiter, dass es dabei keineswegs so sei, dass die Definition verbotener Praktiken nur eindeutig problematische Anwendungen erfasst. Erst wenige Tage vor Geltungsbeginn habe die EU-Kommission dringend notwendige Leitlinien zur KI-Definition und zu verbotenen Praktiken veröffentlicht.

Auch bei den sogenannten KI-Kompetenzanforderungen, die praktisch alle KI entwickelnden oder einsetzenden Unternehmen betreffen, gibt es laut Susanne Dehmel noch Unsicherheiten. Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssten sicherstellen, dass die betreffenden Beschäftigten über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Wann dieser Pflicht genüge getan ist, sei auch deshalb noch unklar, weil bislang keine entsprechende Aufsicht in Deutschland eingerichtet wurde, die als Ansprechpartner für die Wirtschaft Hinweise geben könnte. Auch von europäischer Seite gebe es keine konkretisierenden Hinweise. Unternehmen sollten sich aber davon nicht abhalten lassen, ihre KI-Anstrengungen fortzusetzen, sondern vielmehr die Frist zum Anlass nehmen, ihre Beschäftigten im Umgang mit KI weiterzubilden und so über den AI Act hinaus fit zu machen.

Abschließend betont Dehmel, dass wir mehr deutsche und europäische KI brauchen, dafür aber, neben Geld und mehr Unterstützung für europäische KI-Unternehmen, einen wirklich innovationsfreundlich gestalteten Regulierungsrahmen brauchen.ft

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