Bitkom zum AI Act: Was jetzt für Unternehmen gilt
Die Bitkom (Website) Leiterin erklärt weiter, dass es dabei keineswegs so sei, dass die Definition verbotener Praktiken nur eindeutig problematische Anwendungen erfasst. Erst wenige Tage vor Geltungsbeginn habe die EU-Kommission dringend notwendige Leitlinien zur KI-Definition und zu verbotenen Praktiken veröffentlicht.
Auch bei den sogenannten KI-Kompetenzanforderungen, die praktisch alle KI entwickelnden oder einsetzenden Unternehmen betreffen, gibt es laut Susanne Dehmel noch Unsicherheiten. Alle Unternehmen, die KI einsetzen, müssten sicherstellen, dass die betreffenden Beschäftigten über „ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügen. Wann dieser Pflicht genüge getan ist, sei auch deshalb noch unklar, weil bislang keine entsprechende Aufsicht in Deutschland eingerichtet wurde, die als Ansprechpartner für die Wirtschaft Hinweise geben könnte. Auch von europäischer Seite gebe es keine konkretisierenden Hinweise. Unternehmen sollten sich aber davon nicht abhalten lassen, ihre KI-Anstrengungen fortzusetzen, sondern vielmehr die Frist zum Anlass nehmen, ihre Beschäftigten im Umgang mit KI weiterzubilden und so über den AI Act hinaus fit zu machen.
Abschließend betont Dehmel, dass wir mehr deutsche und europäische KI brauchen, dafür aber, neben Geld und mehr Unterstützung für europäische KI-Unternehmen, einen wirklich innovationsfreundlich gestalteten Regulierungsrahmen brauchen.ft
Sie finden diesen Artikel im Internet auf der Website:
https://itfm.link/222142
Schreiben Sie einen Kommentar