BITKOM: Politik gefährdet Crowdinvesting und Widerspricht damit dem eigenen Koalitionsvertrag
Die große Mehrheit der Nutzer von Crowdinvesting-Plattformen im Internet sieht keine Notwendigkeit für eine stärkere Regulierung in diesem Bereich. Fast drei Viertel (71 Prozent) lehnen strengere Vorgaben der Politik zum Schutz der Investoren ab. Nur 18 Prozent wünschen sich ein Eingreifen des Gesetzgebers. Jeder Zehnte (11 Prozent) hat dazu keine Meinung. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Digitalverbands BITKOM unter mehr als 130 Crowdinvesting-Investoren.
Die Investorensuche für Startups in Deutschland zu erschweren ist falsch und steht im Widerspruch zur Digitalen Agenda und zum Koalitionsvertrag.“
BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz
Die Bundesregierung will mit dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz unter anderem strengere Auflagen für Kapital suchende Unternehmen einführen. Davon betroffen sind auch Crowdinvesting-Plattform und Startups.
„Start-up-Gründer haben in der Regel ihr gesamtes Privatvermögen ins Unternehmen gesteckt und wollen mit aller Kraft ein tolles Produkt entwickeln. Wenn sie dann weiteres Kapital benötigen, um ihr Produkt auf den Markt zu bringen, sollten wir das unterstützen“, so BITKOM-Vizepräsident Ulrich Dietz. „Die Parlamentarier haben die Chance, überbordende Regulierungen zu verhindern und daran mitzuwirken, dass wir in Deutschland mehr Startups bekommen – und nicht den bestehenden das Leben erschweren.“
Obergrenzen erhöhen – Medienbruch vermeiden
So fordert BITKOM, die Obergrenze einer Finanzierungsrunde auf 5 Millionen Euro zu erhöhen sowie den zulässigen Anlagebetrag je Investor ebenfalls deutlich anzuheben. Ein Medienbruch, bei dem Internet-Nutzer gezwungen werden, Papierdokumente zu erstellen und zurückzusenden, sei ebenfalls nicht zeitgemäß. Crowdinvesting-Nutzer fühlen sich schon heute gut über ihre Kapitalanlagen in Start-ups informiert. 90 Prozent geben an, dass die Projekte transparent vorgestellt wurden. 62 Prozent halten sich sogar für besser informiert als bei klassischen Investitionen, etwa bei Banken.
Die ausführliche Stellungnahme des BITKOM zum Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes können sie hier nachlesen.
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