FINTECH14. Februar 2020

Finanzaufsicht schaut Kryptoverwahrern auf die Finger

bitkom

Wer Kryptowährungen wie Bitcoin, Ripple, Litecoin oder IOTA für Kunden verwahrt, benötigt dafür seit 1. Januar eine Genehmigung der BaFin. Darauf hat der Digitalverband Bitkom hingewiesen und zugleich ein Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ veröffentlicht.
Eine rechtliche Einordnung finden Sie bei IT Finanzmagazin hier.

Weil zwar die Rechtslage seit dem Jahresbeginn eindeutig ist, die BaFin aber gerade erst ihre Verwaltungspraxis dazu entwickelt, hat Bitkom bereits bekannte und wichtige Informationen zu den regulatorischen Anforderungen des Lizenzverfahrens in einem Infopapier zusammengestellt. Kryptoverwahrern, insbesondere denjenigen ohne Erfahrungen im klassischen Finanzmarktrecht, soll damit die sorgfältige Planung des anstehenden Antragsverfahrens erleichtert werden.

Patrick Hansen, Bitkom
Patrick Hansen, Bitkom Bitkom

Bitkom begrüßt ausdrücklich, dass in Deutschland das Kryptoverwahrgeschäft nun eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung ist. Dadurch werden künftig Kooperationen zwischen Kryptoverwahrern und etablierten Finanzdienstleistern wie Banken, Vermögensverwaltern oder Pensionskassen deutlich vereinfacht werden. Regulierung ist in diesem Fall ein Game-Changer, der digitalen Vermögenswerten zu einem Durchbruch verhelfen kann.“

Patrick Hansen, Bereichsleiter Blockchain Bitkom

Bitkom-Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“
Bitkom

In dem Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ wird dargestellt, welche Anforderungen an die fachliche Eignung sowie die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Geschäftsleiter gestellt werden und wie diese nachzuweisen sind. Darüber hinaus wird diskutiert, in welchen Fällen ein höheres Anfangskapital als 125.000 Euro benötigt wird und welche besonderen Regeln für das Anfangskapital gelten, falls auch Security Tokens verwahrt werden sollen. Ein entscheidender Punkt für die Erteilung einer Kryptoverwahr-Lizenz durch die BaFin ist eine Risikostrategie. Das Bitkom-Papier stellt die grundsätzlichen Inhalte einer solchen Strategie dar, die alle Finanzdienstleister betreffen, und geht dann auf die Krypto-typischen Risiken wie den Verlust privater Schlüssel ein. Abschließend werden Fragen behandelt, die ausländische Kryptoverwahrer betreffen sowie Ausnahmen bei der Eigenkapitalhinterlegung für reine Kryptoverwahrer dargestellt.

Deutsche Regulierung als Vorbild

Bitkom hofft, dass die deutschen Regelungen auch eine Blaupause für eine möglichst rasche europaweite Regulierung werden. „Der europäische Markt ist durch unterschiedliche Regulierungen und Definitionen von Kryptowährungen stark zersplittert, was sowohl Unternehmen als auch Verbraucher verunsichert“, so Hansen. „Wir brauchen hier unbedingt eine EU-weite Harmonisierung und haben mit der dieses Jahr angekündigten EU-Regulierung jetzt die Chance, dass Kryptowerte endgültig im regulierten Finanzmarkt ankommen und ihr Potenzial voll entfalten – und zwar sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa.“

Das Infopapier „Regulatorische Anforderungen an Kryptoverwahrer“ können Sie hier kostenlos herunterladen.aj

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