Bekämpfung der Finanzkriminalität: SWIFT öffnet KYC-Register für Fondsgesellschaften und Depotbanken
Zur besseren Bewältigung gestiegener Compliance-Anforderungen öffnet SWIFT ab sofort das KYC-Register auch für Fondsgesellschaften und Depotbanken – ein erster Schritt zur Erweiterung seiner Compliance-Services auf das Wertpapiergeschäft. Damit steht “The KYC Registry”, laut Swift, sofort auch Fondsgesellschaften und Depotbanken zur Verfügung. Die Genossenschaft gab bekannt, dass der Einsatz des Registers über das Korrespondenzbankgeschäft hinaus erweitert wird. Damit unterstützt SWIFT die Compliance-Anforderungen an Fondsgesellschaften und Depotbanken im Bereich „Know Your Customer” (KYC)
Das KYC-Register wurde im Dezember 2014 im Markt eingeführt und bietet Finanzinstitutionen einen einfachen und sicheren Weg für den Austausch eines standardisierten Satzes von Informationen und Dokumenten, die zur Erfüllung der KYC-Vorgaben benötigt werden. Die Nutzung des Registers steigert die Effizienz der Compliance und vermindert gleichzeitig die Risiken. Das KYC-Register wurde von SWIFT in Zusammenarbeit mit der Finanzindustrie entwickelt und unterstützt die Finanzinstitutionen dabei, die Anforderungen der Due Diligence ihrer Kontrahenten fristgerechter und gleichzeitig kosteneffizienter zu erfüllen als mit den bisher üblichen Verfahren.Ähnlich wie Banken können jetzt auch Fondsgesellschaften und Depotbanken einen festgelegten Basis-Satz aus Daten und Dokumenten beisteuern, der von SWIFT validiert wird und den die Teilnehmer im Anschluss gemeinsam mit ihren Kontrahenten nutzen können. Alle Nutzer des Registers bleiben uneingeschränkt verantwortlich für ihre eigenen KYC-Informationen und behalten die umfassende Kontrolle darüber, wer auf der gesicherten Online-Plattform darauf zugreifen darf.
Fondsgesellschaften und Depotbanken stehen bei der Due Diligence im Bereich KYC vor ähnlichen Herausforderungen wie Geschäftsbanken. Wir begrüßen sehr, dass SWIFT auf der gewonnenen Dynamik aufbaut und die Nutzungsmöglichkeiten des KYC-Registers erweitert.”
Mark Gem, Head of Compliance bei Clearstream
„Wir freuen uns, dass wir das KYC-Register für die Nutzung durch Fondsgesellschaften und Depotbanken ausbauen konnten. Dies ist ein folgerichtiger Schritt zur Erweiterung unseres KYC-Angebots, das wir mit großem Erfolg bereits für das Korrespondenzbankgeschäft eingeführt haben”, ergänzte Paul Taylor, Director of Compliance Services bei SWIFT. „Im Laufe der Beratungen zur weiteren strategischen Entwicklung unserer Compliance-Services haben wir festgestellt, dass die Bekämpfung der Finanzkriminalität immer größere Anforderungen an unsere Kunden im Wertpapiergeschäft stellt. Deshalb untersuchen wir weitere Möglichkeiten zur besseren Bewältigung dieser Anforderungen, etwa im Bereich der Screening-Services.”
Das KYC-Register umfasst derzeit schon Institutionen aus mehr als 110 Ländern und ermöglicht damit Compliance-Aktivitäten für eine wachsende Zahl von Korrespondenzbank-Geschäftsverbindungen weltweit.aj
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