Bankhaus von der Heydt tokenisiert Verbriefungen und will digitalen Euro als Stable-Coin emittieren
Das Münchner Bankhaus von der Heydt (Website) will mit Hilfe der Blockchain-Technologie von Bitbond Vorreiter im Asset Structuring und Asset Servicing werden. Die Bank plant, Verbriefungen und Schuldverschreibungen mit Hilfe der Blockchain-Technologie abzubilden (d.h. zu tokenisieren) und einen eigenen digitalen Euro als Stable-Coin zu emittieren.
Das Institut hat sich entschieden, bei Kryptowährungen und Kryptoverwahrung aktiv zu werden. Die Kombination dieser Blockchain-basierten Handlungsfelder erlaube es von der Heydt, den größten Teil der Wertschöpfungskette bei der Emission von Verbriefungen und Schuldverschreibungen aus einer Hand anzubieten. “Kunden profitieren somit von schnelleren und transparenteren Prozessen – und von der Sicherheit, die ein vollreguliertes Bankhaus bietet”, heißt es in der Pressemitteilung.Zur Umsetzung der technischen Infrastruktur hat sich von der Heydt zu einer Zusammenarbeit mit dem Berliner FinTech Bitbond entschieden. Bitbond entwickelt seit 2013 Blockchain-basierte Finanzdienstleistungen. Anfang 2019 hat Bitbond die Bewilligung der BaFin zur Emission einer tokenisierten Schuldverschreibung erhalten.
Eine der großen Stärken des Bankhauses von der Heydt ist es, sehr schnell und flexibel auf technologische Neuerungen zu reagieren. Wir beobachten die Blockchain-Technologie in Hinblick auf Finanzdienstleistungslösungen schon länger, da wir der Meinung sind, dass sie unseren Kunden einen äußerst großen Mehrwert bieten wird. Daher freuen wir uns sehr, dass die Tokenisierung von Vermögenswerten nun aus regulatorischer und technologischer Hinsicht die Marktreife erlangt hat und hoffen, dass wir – als einer der ersten Anbieter für Kryptoverwahrlösungen im Markt überhaupt – dadurch einen entscheidenden strategischen Vorteil gegenüber großen und weniger agilen Universalbanken erlangen.”
Philipp Doppelhammer, Geschäftsführer Bankhaus von des HeydtGemäß der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Änderung des KWGs zählt die Verwahrung von digitalen Vermögenswerten für Dritte nun zu den regulierten Finanzdienstleistungen, welche nur mit der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeboten werden dürfen. Damit schafft der Gesetzgeber mehr Sicherheit und Transparenz im Kryptoverwahrgeschäft und schränkt gleichzeitig den Markt anbieterseitig ein. Das sieht das Bankhaus von der Heydt als große Chance für vollregulierte Banken, um neue Produkte anzubieten.
Wir arbeiten mit mehreren Banken und Finanzintermediären an verschiedenen Projekten im Bereich Tokenisierung und Verwahrung digitaler Vermögenswerte. Die Kooperation mit von der Heydt freut uns ganz besonders, da diese Bank eine der ersten ist, die im Bereich von Verbriefungen und Private Placements Blockchain-Technologie einsetzt. Wir gehen davon aus, dass viele Häuser diesem Beispiel folgen werden. Umso mehr freut es uns, mit einem so ausgewiesenen Branchenexperten zusammenarbeiten zu dürfen.”
Radoslav Albrecht, Geschäftsführer Bitbondaj
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