Die Banken und die schweigende Mehrheit!
„Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust, mit Idioten zu diskutieren.“ Dieses provokante Zitat wird Albert Einstein zugeschrieben. Der Bundegerichtshof hat sich nun in einem Aufsehen erregenden Urteil ebenfalls zum Thema schweigende Zustimmung geäußert! Welche Folgen ergeben sich hieraus und wie müssen die Banken in Zukunft agieren?
von Rudolf Linsenbarth
Der BGH hat den Passus der stillen Zustimmung in den AGB der Banken für unwirksam erklärt. Über diesen Weg haben Banken und Sparkassen bisher ihre Kontomodelle und Gebühren angepasst. Das Gericht erwartet in Zukunft einen Änderungsvertrag. Das Urteil wirft bei mir eine Reihe Fragen auf:- Welche Formvorschriften sind hierbei einzuhalten?
- Was macht die Bank, wenn der Kunde seine Mitwirkung in diesem Prozess verweigert?
- Ist nur die stille Zustimmung das Problem, oder zielt das Urteil auch auf intransparente Auswirkungen von AGB- und Preisverordnungsänderungen?
- Darf die Bank dem Kunden kündigen, wenn er nicht zustimmt?
- Warum hat die Sparkasse Düsseldorf die Negativzinsen für Bestandskunden nicht auf dem Wege einer stillen Zustimmung eingeführt, sondern sich mit jedem Kunden einzeln auseinandergesetzt? (Link)
- Die Banken sind nicht die Einzigen, die eine stille Zustimmung in ihren AGBs verankert haben. Wie steht es hier mit der Zulässigkeit?
Um diese Fragen zu beantworten, haben wir David Riechmann, Referent für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale NRW, um eine juristische Einordnung gebeten.
Hier seine Antworten:
Vorweg ist der Hinweis angebracht, dass das Urteil ausformuliert noch nicht vorliegt und derzeit nur eine vorläufige Einschätzung möglich ist. Daher kann ich Ihnen auf die ersten beiden Fragen noch keine zufriedenstellende Antwort geben.
Aus Sicht des Gerichts scheint das Kernproblem bei der stillen Einverständniserklärung die Reichweite dieser Änderungsmöglichkeiten zu sein. Grundsätzlich können Banken nach den aktuellen AGB mit einer Kündigungsfrist ihren Kunden kündigen, die Sparkassen benötigen hierfür allerdings einen sachlichen Grund.
Was die Vorgehensweise der Stadtsparkasse Düsseldorf in Bezug auf die Verwahrentgelte angeht. Hier haben die Gerichte in der Vergangenheit bereits entschieden, dass deren Einführung per AGB-Änderung unzulässig sei.“
Zu Ihrer letzten Frage, es ist nicht völlig ausgeschlossen, dass die „stille Zustimmung“ zukünftig auch in anderen Branchen beanstandet werden könnte.
Der Kommentar
Zur finalen juristischen Bewertung muss man also noch warten, bis die schriftliche Begründung des BGH vorliegt. Aber eine Meinung dazu habe ich schon heute.
Vorweg sei gesagt, dass ich das kostenlose Girokonto für eine Fehlentwicklung des Marktes halte. Den Vogel in dieser irrsinnigen Abwärtsspirale hatte seinerzeit die Commerzbank abgeschossen. Kunden erhielten für den Abschluss des kostenlosen Girokontos 200 € on top. Als ob das nicht genug wäre, wurde eine Zeit lang auch noch damit geworben, dass man 50 € erhalten würde, falls einem das Produkt nicht gefallen würde und man im Anschluss kündigt.
Der Wahnsinn hat Methode, habe ich damals gedacht.”
Die Idee, sich den Kundenzugang zu „kaufen“ und die Kosten dann über eine Quersubventionierung aus anderen Bereichen überkompensieren zu können, funktioniert aus vielen Gründen nicht mehr. Die Negativzinsen sind dabei nur einer von mehreren Sargnägeln. Im Zahlungsverkehr hat die Interchange-Regulierung zwar zu mehr Kreditkartenakzeptanz im stationären Bereich geführt. Damit einher geht aber auch eine Pulverisierung der Erlöse im E-Commerce. Das könnte vor allem bei den Online-Banken, die gerne eine kostenlose Kreditkarte ins Portfolio gelegt hatten, ein paar Bremsspuren hinterlassen haben. Zu guter Letzt kommen jetzt auch noch die Neobroker und schnappen sich die Trading-Kunden. Eine Vorselektierung für dieses Kundensegment war ein kostenloses „Premium-Girokonto“ mit einem entsprechenden Gehaltseingang.
Es ist völlig egal, ob die Kontomodelle durch veränderte Rahmenbedingen in eine Schieflage geraten, oder eine Preiserhöhung nur dazu dient, die Gewinne zu erhöhen. So etwas darf und muss selbstverständlich auch für Banken möglich sein. Die Diskussion über die Verhältnismäßigkeit der Gebührenanpassung ist aber ein exklusives Dauerthema genau dieser Branche. Warum eigentlich?”
Ein merkwürdiger Zufall hatte dazu geführt, dass drei meiner Girokonten von einer „Modelländerung“ respektive Preisanpassung zum 1. Mai betroffen waren. Allerdings war keine Ankündigung so gestaltet, dass ich die zu erwartenden Auswirkungen auf die Kostenstruktur komplett durchblickt habe. Mal war nicht klar, ob mein Konto nach dem Stichtag wirklich noch kostenlos sein würde, im anderen Fall musste ich nachfragen, ab wann eine bisher kostenlose Instant-Payment-Überweisung kostenpflichtig werden würde und im dritten Fall wurden nur die Preiselemente für das angepasste Kontomodell angezeigt, von denen die Bank meinte, dass sie für den Kunden relevant wären.
Ich will in meinem Fall nicht jammern, da ich mir zu helfen weiß. Aber wie soll Otto Normalverbraucher hier durchsteigen? Intransparenz erzeugt das Gefühl, übervorteilt zu werden.
Unabhängig von der finalen Ausformulierung des BGH-Urteils ist der Tenor doch deutlich wahrnehmbar und der lautet transparente Preiskommunikation. Ob das jetzt kommt? Ich bin irgendwie nicht superoptimistisch.
Epilog
Übrigens zum Thema Widerspruchslösung kann ich auch noch eine Anekdote beisteuern. Für eines meiner Girokonten stand eine Preiserhöhung von 0,99 € auf 2,99 € an. Begründung alles wäre teurer geworden und daher müsste man für dieses vor drei Jahren eingeführte Kontomodell nun eine Preisanpassung vornehmen. Allein diese Argumentation wäre schon für einen eigenständigen Artikel gut. Ich wollte schon immer mal wissen, wie Banken mit einem Widerspruch umgehen. Also habe ich diesen in meinem elektronischen Postfach abgelegt. Danach passierte genau nichts. Aha dachte ich mir, Widerspruch hilft und spart Geld. Aber weit gefehlt. Ab dem Stichtag wurden mir nun die angekündigten 2,99 € in Rechnung gestellt. Auf meine Nachfrage, was denn mit meinem Widerspruch wäre, erhielt ich ein peinlich berührtes Uuuups. Die Gebühren wurden zurückgebucht und die Bank hat unter Wahrung der regulären Kündigungsfrist die Kundenbeziehung beendet.Rudolf Linsenbarth
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