BaFin verhängt Bußgeld gegen Ratepay wegen Verstoßes gegen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

Ratepay
Die rechtlichen Vorgaben für Zahlungsdienstleister sind in § 27 Absatz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) festgelegt. Demnach müssen Unternehmen organisatorische Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Dazu gehören nach § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 ZAG auch angemessene Datenverarbeitungssysteme, die die Einhaltung des Geldwäschegesetzes garantieren. Da Ratepay diese Anforderungen nicht erfüllte, leitete die BaFin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein und verhängte auf Grundlage von § 64 Absatz 3 Nummer 5a ZAG ein Bußgeld.
Verkaufspläne und Wechsel in der Geschäftsleitung
Ratepay ist ein führender Anbieter von White-Label-Bezahllösungen mit Sitz in Berlin, gegründet im Jahr 2009. Das Unternehmen bietet maßgeschneiderte “Buy Now, Pay Later” (BNPL)-Lösungen wie Rechnungskauf, Ratenzahlung und Lastschrift für Online-Händler und Marktplätze an. Im Jahr 2017 wurde Ratepay von den Private-Equity-Investoren Advent International und Bain Capital übernommen und in die Nets-Gruppe integriert, die später mit dem italienischen Zahlungsdienstleister Nexi fusionierte.
2022 erwog Nexi den Verkauf von Ratepay, wobei der Unternehmenswert auf über eine Milliarde Euro geschätzt wurde. Allerdings konnte offenbar kein geeigneter Käufer gefunden werden, sodass Ratepay im Deutschland-Portfolio von Nexi verblieb. In diesem Zusammenhang gab es auch einen Wechsel in der Geschäftsführung: Sabrina Flunkert, zuvor CFO, übernahm die Rolle der CEO von Nina Pütz. Heute beschäftigt Ratepay rund 200 Mitarbeiter und betreut über 7.000 Kunden. Etwa 50 % der Online-Shopper in der DACH-Region haben bereits mindestens einmal Ratepay genutzt, erklärt das Unternehmen. Durch die enge Zusammenarbeit mit Partnern wie Nexi kann Ratepay seine BNPL-Lösungen in verschiedene Zahlungssysteme integrieren und so das Kundenerlebnis optimieren.tw
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