SECURITY21. Januar 2025

BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen für die Sparda Bank Hessen an

BaFinKai Hartmann Photography / BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sparda-Bank Hessen zusätzliche Eigenmittelanforderungen auferlegt. Diese Maßnahme basiert auf den Ergebnissen einer Sonderprüfung im Jahr 2024, die damals Mängel in der Geschäftsorganisation der Bank festgestellt hat. Konkret wurde festgestellt, dass das Institut die Anforderungen des § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht erfüllt hat, insbesondere hinsichtlich des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs und der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements.

Die BaFin kam zu dem Schluss, dass wesentliche Vorgaben zur Ermittlung und Überwachung von Risiken sowie zur Gesamtbanksteuerung nicht ausreichend umgesetzt wurden. Diese Defizite gefährden die laufende Risikotragfähigkeit der Bank und widersprechen den Anforderungen an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement.

Gemäß § 25a Absatz 1 KWG sind Kreditinstitute verpflichtet, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Diese umfasst unter anderem ein funktionierendes Risikomanagement, das alle Risiken adäquat identifiziert, überwacht und bewertet. Die BaFin überprüft regelmäßig, wie Institute mit ihren Risikotreibern umgehen, und leitet bei Mängeln entsprechende Maßnahmen ein.

Auf Basis von § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 KWG hat die BaFin der Sparda-Bank Hessen am 4. Oktober 2024 zusätzliche Eigenmittelanforderungen auferlegt. Der Bescheid ist rechtskräftig und wird gemäß § 60b Absatz 1 KWG öffentlich gemacht. Die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen sollen sicherstellen, dass die Sparda-Bank Hessen ihre Risiken zukünftig besser bewältigen kann und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Bank zu gewährleisten.

BaFin sorgt für Durchsetzung regulatorischer Standards

Mit diesen Maßnahmen wird die Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Überwachung und Durchsetzung regulatorischer Standards im deutschen Bankensektor unterstrichen. Indem zusätzliche Eigenmittel gefordert werden, soll sichergestellt werden, dass die Banken über ausreichende finanzielle Puffer verfügen, um potenzielle Risiken abzudecken und die finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

Die BaFin wendet weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen neben der Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen an. Diese umfassen schriftliche Verwarnungen, die Verhängung von Geldbußen oder im Extremfall den Entzug der Banklizenz. Darüber hinaus hat die BaFin die Möglichkeit der Anordnung von Sonderprüfungen zur Erlangung eines vertieften Einblicks in die wirtschaftliche Lage, die Risikosituation und die Organisation einer Bank.tw

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