ARCHIV24. März 2020

BaFin lockert Regulierung: Große Bereitschaft, Unternehmen aus der Krise zu helfen

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Die BaFin passt in der aktuellen Krise ihre Aufsichtspraxis und ihre Maßnahmen an. Man wolle so Banken entlasten, damit diese schnell tätig werden können.

Auf der Homepage (Website) veröffentlicht die BaFin FAQ zu diversen Corona-Themen und aktualisiert und erweitert diese regelmäßig.

So ist beispielsweise ein Schuldner nicht zwingend als ausgefallen einzustufen, wenn bei einem Kredit Kapitaldienst und Zinsen in Folge des Corona-Virus gestundet werden. Die Formulierung erlaubt – im Rechtsdeutsch – den Banken die Unternehmen, die wegen Corona nun in vermeintliche Insolvenz gerutscht wären, mit Krediten die Zahlungsfähigkeit schnell wiederherzustellen.

Was die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Kreditgewährung (§ 18 Kreditwesengesetz) angeht, stellt die BaFin klar, dass für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit die Analyse des letzten verfügbaren  Jahresabschlusses ausreichend ist, in der Regel derzeit der Jahresabschluss aus 2018, sofern der Jahresabschluss aus 2019 noch nicht vorliegt. Für die Bewertung der Kapitaldienstfähigkeit könnten die Institute zudem eine ganzjährige Liquiditätsbetrachtung des Kreditnehmers aus der Vergangenheit heranziehen. Auch das soll den Kapitalfluss und die Hilfen deutlich erleichtern.

Auf Nachfrage bei Banken und Verbänden werden diese Maßnahmen der BaFin als wohl durchdacht und wirkungsvoll interpretiert – man werde alle notwendigen Schritte unternehmen, heißt es aus Bankkreisen, und sehe die Maßnahmen sehr positiv. Es sei klar, das hier schrittweise vorgegangen werden müsse.

Auch bei den Verhaltens- und Informationspflichten im Wertpapiergeschäft wird die BaFin Verstöße bis auf Weiteres nicht verfolgen, die etwa bei Wertpapierdienstleistungen auftreten, die aus dem Homeoffice erbracht werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass etwaige Dokumentations- oder Informationslücken geeignet geschlossen und die Kunden hierüber informiert werden.

Felix Hufeld, Präsident der BaFin
frank-beer.com / BaFin

Das bestehende Regelwerk ermöglicht ein hohes Maß an aufsichtlicher Flexibilität, die wir umfassend nutzen. Wir entlasten die Banken da, wo es ohne Einbußen für die Finanzstabilität möglich ist.“

Felix Hufeld, Präsident der BaFin

Damit schließe sich die BaFin entsprechenden Empfehlungen der EU-Regulierungs- und Aufsichtsinstanzen sowie von internationalen Standardsetzern an. Allerdings  mit angezogener Handbremse.

“Die Maßnahmen dienten dazu, den betroffenen Unternehmen die nötige Flexibilität in dieser Situation zu verschaffen und sich auf die operationelle Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs und die Vergabe von Krediten an die Realwirtschaft zu fokussieren.”

Ferner unterstütze die BaFin mit ihren Maßnahmen die staatlichen Programme zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise, wie sie über Förderbanken initiiert worden sind.

Wir flankieren mit unseren Maßnahmen die fiskalischen Unterstützungsprogramme – und das fortlaufend und je nach Entwicklung der Lage“

Felix Hufeld, Präsident der BaFin

Die Finanzaufsicht habe eine Vielzahl von Maßnahmen erlassen, mit deren Hilfe Spielräume zur Kreditvergabe und gegebenenfalls Verlustabsorption erhöht werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts einer hohen Ungewissheit über die weiteren Entwicklungen empfiehlt die BaFin, von Aktienrückkäufen Abstand zu nehmen sowie Ausschüttungen von Dividenden, Gewinnen und Boni sorgfältig abzuwägen. “Wir raten Finanzinstituten, mit vorhandenen Kapitalressourcen sehr sorgfältig umzugehen“, so der Präsident der BaFin. Die Gelder sollen den Unternehmen aus der Kriese helfen.

Ferner rät die BaFin, die Übergangsregeln zum Rechnungslegungsstandard IFRS 9 anzuwenden. „Wir
empfehlen den Banken, dass sie ihre Mittelfristbetrachtung stärken“, macht Röseler deutlich. Bei
Corona-bedingten Zahlungsverzügen solle eine „Through the cycle“-Perspektive eingenommen werden,
die auch die staatlichen Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgerungen berücksichtigt.
Der Dialog mit den Standardsetzern zur Rechnungslegung in diesen Fragen werde auf nationaler und
internationaler Ebene fortgesetzt.aj

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