REGULIERUNG12. Mai 2015

BaFin droht Versicherern mit verschärfter Überwachung wegen Niedrigzins und Solvency-II

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BaFin-Präsident Felix Hufeldfrank-beer.com / BaFin

BaFin-Präsident Felix Hufeld verwendet die liebliche Umschreibung “in Manndeckung nehmen” für “verschärfte Überwachung”, denn die deutschen Versicherer würden den Einstieg in die Welt von Solvency II nur mit erheblicher Anstrengung schaffen -“trotz der Übergangsregelungen und der Volatilitätsanpassung, die das Regelwerk nun vorsieht.“ Das sagte BaFin-Präsident Felix Hufeld bei der diesjährigen Pressekonferenz der Behörde am 12. Mai in Frankfurt am Main.

Sollten die Zinsen weiter so niedrig bleiben, führte er aus, werde die BaFin auch mehr Unternehmen in die “aufsichtliche Manndeckung” nehmen müssen. Auch die deutschen Banken leiden laut Hufeld verstärkt unter dem niedrigen Zinsniveau. Er kündigte an, die BaFin werde daher in Kürze unter den Banken, die sie nach wie vor direkt beaufsichtige, erneut eine Niedrigzinsumfeld-Umfrage durchführen.

Der BaFin-Präsident ging in seiner Rede auch auf den Single Supervisory Mechanism (SSM) ein. Der SSM verfolge bei seiner Aufsicht über die bedeutenden Institute der Eurozone einen sehr viel stärker quantitativen, also kennzahlenbasierten Ansatz. Dagegen sei überhaupt nichts einzuwenden, kommentierte Hufeld, solange man sich einig sei, dass gute Aufsicht im Einzelfall auch eine qualitative, abwägende und beurteilende Komponente haben müsse: Die Vorstellung, dass aufsichtliche Entscheidungen allein Ergebnis einer mechanistischen, kennzahlen- oder entscheidungsbaumgestützten Deduktion sein könnten, gehe an der Realität vorbei.

Mit Blick auf die europäischen Pläne einer Kapitalmarktunion sagte Hufeld, die Motive der Kommission seien hierbei weniger regulatorischer als wirtschaftspolitischer Natur. Dagegen lasse sich selbstverständlich nichts sagen, solange diese Motive nicht durch den Abbau finanzregulatorischer Vorgaben umgesetzt würden.

Der BaFin-Präsident hob in seiner Rede auch die Bedeutung des kollektiven Verbraucherschutzes hervor, der mit dem Kleinanlegerschutzgesetz als Aufsichtsziel für alle Geschäftsbereiche der BaFin gesetzlich verankert werden soll. „Damit setzt der Gesetzgeber ein deutliches Zeichen“, sagte Hufeld: „Der Schutz des Verbraucherkollektivs ist ein hohes öffentliches Gut.“

Nach dem Regulierungsmarathon der Nachkrisenjahre geht es nach Ansicht Hufelds nun vor allem darum, dass die vielen bereits beschlossenen Reformen zügig, vollständig und einheitlich umgesetzt werden. Man werde sich aber auch noch einmal der Frage zuwenden müssen, wie sich diese Reformen auswirkten. Denn allen Trockenübungen zum Trotz zeige sich erst in der praktischen Anwendung, wie Regulierung tatsächlich wirke und ob es unbeabsichtigte Nebenwirkungen gebe. Auch mit der Wechselwirkung verschiedener Regelwerke müsse man sich beschäftigen.aj

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