ATF R.16: Was bringt mehr – gläserne Zahler vs. funktionierende Zahlungswege? DK fordert Realitäts-Update

Deutsche Kreditwirtschaft
Die Financial Action Task Force (FATF) will ihre Vorgaben zur Zahlungsverkehrstransparenz (Empfehlung 16) nachschärfen – mit teils drastischen Folgen für IT und Prozesse. Die Deutsche Kreditwirtschaft weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass verschiedene Bestimmungen überarbeitet werden sollten, um ein besseres Gleichgewicht zwischen dem Ziel effektiver Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einerseits und der Zugänglichkeit und Effizienz des Zahlungsverkehrs sowie Datenschutzerwägungen andererseits herzustellen. Die Stellungnahme der DK im Wortlaut gibt’s hier.
ATM-Datenübermittlung? Ohne globale Spezifikation ein IT-Albtraum
Die Idee, bei grenzüberschreitenden Barabhebungen automatisiert den Namen des Karteninhabers zu übertragen, mag aus AML-Sicht charmant sein. Technisch ist sie kaum praktikabel, so die DK – denn ohne einheitliche Standards führt das zu Fehlern, Fragmentierung und Risiken im Betrieb. Die DK fordert: Erst EMVCo an den Tisch holen, dann implementieren.
Instant Payments ohne Ausnahmeregelung? Falsches Signal.
Warum Kartenlösungen bei der Zahlung für Waren & Dienstleistungen privilegiert bleiben sollen, Instant-Payment-Systeme aber nicht, bleibe unlogisch. Hier plädiert die DK für eine Gleichbehandlung – wer funktional dieselbe Sicherheit bietet, solle auch denselben Regeln unterliegen.
SEPA-Regeln vs. neue FATF-Forderungen: Wer räumt das Datenchaos weg?
Zusätzliche Datenanforderungen (Adresse, LEI etc.) für den Zahlungsempfänger würden bei SEPA-Transaktionen mit Drittstaaten massive Störungen auslösen – und die seien kaum sauber umsetzbar. Auch das Geburtsdatum des Zahlers sei ein Pflichtfeld. Das dürfte vor allem Datenschützer auf den Plan rufen.
Name-Account-Matching: Der neue False-Positive-Turbo?
Die Idee, Name und Kontonummer automatisch abzugleichen, klingt nach Sicherheit – produziert aber enormen händischen Klärungsaufwand. Bei internationalen Transaktionen mit komplexen Firmennamen wird das kaum zu bewältigen sein. Die DK schlägt einen risikobasierten Ansatz statt Pflichtprüfung vor.
Fazit aus technischer Sicht
Die DK warnt vor Überregulierung mit Kollateralschäden für Effizienz, Kundenzufriedenheit und IT-Sicherheit. Und fordert klare Begriffsdefinitionen, realistische Fristen (mindestens 36 Monate) und harmonisierte Standards.
Den Kommentar der DK gibt es hier im Original.aj
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https://itfm.link/225756

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