FinVermV & MiFID II: ‘Taping’ wird nun auch für Finanzanlageberater und -vermittler Pflicht
Nun ist es beschlossene Sache: Der Telefonmitschnitt wird auch für Anlageberater und -vermittler Pflicht. Mehrfach verschoben, ist die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) seit letzter Woche entschieden. Der überarbeitete Entwurf ging ohne Änderung durch den Bundesrat. Was seit Anfang 2018 bereits für Banken und Sparkassen gilt, wird damit bei sämtlichen Anlagegeschäften Gesetz: Die Taping-Pflicht. Der Kommentar
von Stephan Leschke, Vorstandsvorsitzender
Ferrari electronic
Das Ziel: Die Kosten einer Geldanlage sollen für Verbraucher so nachvollziehbarer werden.
Der Bundesrat hat einer Übergangsfrist von zehn Monaten ab Veröffentlichung der neuen Verordnung im Bundesgesetzblatt zugestimmt. Anlageberater und -vermittler sind gut beraten, ihre ITK jetzt auf den Prüfstand zu stellen und sie rechtzeitig umzurüsten.”
Hier sind Anbieter und Hersteller von Telefonmitschnittlösungen gefragt. Zwar gibt es heute eine Reihe von Systemen, die die technischen Anforderungen an Mitschnitte erfüllen. Die Umsetzung muss jedoch auch den rechtlichen und regulatorischen Bedingungen standhalten. Auch die Aussicht auf eine schnelle Umsetzung dürfte für viele Finanzanlageberater ein relevantes Kriterium sein: Gefragt sind professionelle Lösungen, die sich schnell und flexibel in bestehende ITK-Infrastrukturen integrieren lassen. Gerade bei gewachsenen Infrastrukturen mit unterschiedlichen Telefonanlagen oder mehreren Standorten ist das ein nicht zu unterschätzendes Kriterium.
Idealerweise werden Lösungen erworben, mit denen Telefonate einfach und rechtssicher in den eigenen Räumlichkeiten unter Verwendung der eigenen Kommunikationslösung mitgeschnitten und für mehrere Jahre verwaltet werden können.
Welche zentralen Anforderungen muss die FinVermV-Telefonmittschnittlösung erfüllen?
Ein ganz wesentlicher Aspekt ist ihre Sicherheit. Es wird zur Zeit noch evaluiert, welche Richtlinien und Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie MiFID II entsprechend Berücksichtigung finden werden, höchste Sicherheitsstandards und datenschutzrechtliche Bestimmungen inklusive.
Fakt ist: Eine FinVermV-taugliche Mitschnittlösung darf nur das aufzeichnen, was vom Gesetzgeber erlaubt ist und sich auf das Anlagegeschäft bzw. die Wertpapierdienstleistung bezieht. Beratungsfreie Bereiche sind ausgeschlossen.
Ein schmaler Grat, der bei Zuwiderhandlungen ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Aus diesem Grund muss ein Taping-System in der Lage sein, zwischen Telefonaten zu unterscheiden.”
Im Sinne eines wirksamen Anlegerschutzes sind die Aufnahmen vor unbefugtem oder missbräuchlichem Zugriff und vor Manipulationen zu schützen. Hier können ein Passwortschutz, eine verschlüsselte Speicherung und eine Fingerprint-Funktion, die auf nachträgliche Veränderungen der Mitschnitte hinweist, ihre Dienste leisten.
FinVermV-Fazit
In vielen Branchen und Unternehmen ist der Telefonmitschnitt als Mittel zur Qualitätssicherung längst etabliert. Im Kundenservice etwa, um die Qualität der Kommunikation zu bewerten und zu dokumentieren oder um Rechtssicherheit bei telefonischen Absprachen herzustellen. Die gesamte Finanzbranche steht bei Anlagegeschäften künftig in der Taping-Pflicht. Ob Gebot oder guter Wille –
letztlich profitieren die Kunden. Und zufriedene Kunden sorgen für Wachstum und Erfolg.Stephan Leschke, Ferrari electronic
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