SCA: “Ein Aufschub wäre zwecklos” – der Kommentar von Frank Braatz, Chefredakteur Source
Die Forderung der Verbände von Akzeptanzstellen und Zahlungsdienstleistern nach einem Aufschub für die Umsetzung der Starken Kundenauthentifikation (SCA) wird sich als ziemlich zwecklos erweisen … sagt und begründet Frank Braatz, Chefredakteur des Source-Magazines:
Und wie peinlich ist das denn, wenn die EBA sich drei Monate vor Ablauf der 18-monatigen Umsetzungsfrist nicht anders zu helfen weiß, als ganz offiziell nationale Alleingänge zu erlauben, die mit der PSD2 doch eigentlich der Vergangenheit angehören sollten.Denn es hat sich ja gezeigt, dass die European Banking Authority (EBA) auch nach mehrjährigen Diskussionen nicht in der Lage ist (oder sein will), die für die SCA erforderlichen Regulatory Technical Standards so eindeutig und unmissverständlich zu formulieren, dass alle Beteiligten wirklich wissen, woran sie sind.”
Solch grundlegende Probleme werden sich auch durch einen Aufschub nicht lösen lassen.”
Verbände fordern Aufschub
Frank Braatz, Chefredakteur SourceFrank Braatz ist Chefredakteur des Source. Der PDF-Newsletter Source liefert seit 1994 monatlich Zahlen, Fakten und Hintergründe für Karten-Experten bei Finanzdienstleistern, bei Handelsunternehmen sowie bei Produzenten und Dienstleistern.
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Die European Payment Institutions Federation (EPIF) hat gemeinsam mit dem europäischen Handelsverband EuroCommerce, dem europäischen Hotelverband ehf (European Hotel Forum), der European Tourism Association (ETOA) und der European Association of Payment Service Providers for Merchants (EPSM) sowie Mastercard und Visa am 1. August eine Stellungnahme in Sachen „Starke Kundenauthentifikation“ (Strong Customer Authentication, SCA) an die European Banking Authority (EBA) sowie die EU-Kommission geschickt.
Darin fordern die Verbände einen Aufschub für die Umsetzung über den 14. September hinaus.
Hintergrund ist, dass die europäische Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) die Nutzung der starken Kundenauthentifikation ab dem 14. September 2019 vorschreibt.
Die dafür erforderlichen „Regulatory Technical Standards“ (RTS) waren am 27. November 2017 von der EU-Kommission verabschiedet worden. Ab der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 13. März 2018 begann die 18-monatige Frist zur Umsetzung.
Bei den Betroffenen gab es allerdings einige Unsicherheiten, wie die RTS konkret in die Praxis umgesetzt werden können.”
Schließlich veröffentlichte die EBA am 21. Juni dieses Jahres eine „Opinion on the elements of strong customer authentication (SCA)“. Darin heißt es unter anderem, dass die EBA, die eigentlich für eine europaweit einheitliche Umsetzung der Regulierung sorgen soll, es akzeptiert, wenn einzelne nationale Aufsichtsbehörden auch noch nach dem 14. September jeweils individuelle Migrationspläne verfolgen.
Um dennoch ein europaweit einheitliches Vorgehen zu ermöglichen, fordert die EPIF eine generelle Verlängerung der Umsetzungsfrist um mindestens weitere 18 Monate.Frank Braatz, Chefredakteur Source
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