MiFID II – erst ein Viertel der Institute haben mit der Umsetzung begonnen
Nur 24 Prozent der Finanzinstitute in Deutschland haben bereits mit der Umsetzung von MiFID II begonnen. Viele Banken und Sparkassen unterschätzen zudem das Ausmaß der neuen Finanzmarktrichtlinie: Rund die Hälfte der Institute geht davon aus, dass MiFID II keine Auswirkungen auf das eigene Geschäftsmodell oder das Vertriebsergebnis hat. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse der Studie „MiFID II-Readiness – Stand der MiFID II-Umstellung in Banken“(kostenlos) der PPI.
Vielen Geldhäusern sind die Auswirkungen und Chancen von MiFID II noch nicht bewusst. So gehen 50 Prozent der befragten Institute nicht davon aus, dass durch die neuen Regelungen Einnahmequellen wegfallen. Sie betrachten vielmehr die Kosten und den Aufwand für die mit den erweiterten Regularien erforderlichen Anpassungen. „MiFID II ist weit mehr als die Überarbeitung der bestehenden Finanzmarktrichtlinie“, sagt Christian Appel, Regulierungsexperte und Partner der PPI AG. „Die neuen Vorgaben werden den europäischen Finanzmarkt deutlich tiefgreifender verändern als dies bei der ersten Fassung der Fall war. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen. Ansonsten droht vielen Häusern ein böses Erwachen, wenn die Regelungen im ersten Quartal 2017 in Kraft treten.“
MiFID II: Wer sich schon jetzt mit den neuen Regelungen beschäftigt und sein Geschäftsmodell darauf einstellt, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern.“
Christian Appel, Regulierungsexperte und Partner der PPI AG
Umsetzung so spät wie möglich? Also Januar 2017 …
Nach Ansicht vieler Banken und Sparkassen besteht jedoch kein Grund zur Eile. 76 Prozent haben noch nicht mit der MiFID-II-Umsetzung begonnen. 82 Prozent der Kreditinstitute planen, die Umsetzung erst zum Stichtag Anfang 2017 zu beenden. „Die Mehrheit betrachtet die Umsetzung der Vorgaben lediglich als regulatorische Pflichtübung und nicht als Chance für das eigene Geschäft“, so Appel. Nur zwölf Prozent sehen durch MiFID II eine Chance auf die Eröffnung neuer Geschäftsfelder oder Wettbewerbsvorteile. Bei den großen Geldhäusern mit einer Bilanzsumme von mindestens zehn Milliarden Euro sind es immerhin 23 Prozent. Gleichzeitig rechnen 50 Prozent der Befragten damit, dass ihr bisheriges Geschäftsmodell eingeschränkt wird.
Schneller sein bringt erheblichen Wettbewerbsvorteil
„Wer sich schon jetzt mit den neuen Regelungen beschäftigt und sein Geschäftsmodell darauf einstellt, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern, etwa durch frühzeitige Auseinandersetzungen mit den Vorgaben zum Anlegerschutz“, sagt Bankexperte Appel. Ein Beispiel ist die künftige Pflicht der Geldhäuser, ihre Kunden darüber zu informieren, ob auch nach dem Beratungsgespräch eine regelmäßige Beurteilung über die Eignung der Finanzinstrumente erfolgt und einmal gegebene Empfehlungen überprüft werden. „Diese nachlaufende Informationspflicht kann zu einem Vorteil werden, wenn Kreditinstitute mit einer individuellen Ansprache statt mit standardisierten Informationsschreiben auf die Kunden zugehen. Dadurch können die Kundenbindung erhöht und mehr Ansatzpunkte für Geschäftsmöglichkeiten entwickelt werden “, erklärt Appel.
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