Deutsche Konsumenten haben mehr Vorbehalte bei mobilem Bezahlen
Bei mobilen Zahlungsmethoden haben deutsche Konsumenten offenbar noch immer Vorbehalte in punkto Sicherheit. Das ist das Ergebnis einer Befragung im Auftrag der internationalen Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke unter 16.000 Verbrauchern in Deutschland, England, Belgien Frankreich, Italien, Spanien, Schweden und den Niederlanden. „The European connected consumer – A life lived online” analysiert das europäische Konsumentenverhalten und benennt die wichtigsten Herausforderungen für Verbraucher.
Bargeldloses Bezahlen hat in vielen Bereichen schon Einzug gehalten, dennoch scheint insbesondere Deutschland von einer komplett bargeldlosen Gesellschaft noch weit entfernt zu sein. Deutsche Verbraucher legen traditionell großen Wert auf Datenschutz und Datensicherheit bei der Nutzung mobiler Zahlungsmethoden, insbesondere wenn es um die Weitergabe persönlicher Informationen geht. 85 Prozent der Deutschen befürchten laut der Studie, dass ein kompletter Umstieg auf Mobilzahlungen die Häufigkeit der Betrugsfälle erhöhen wird – das entspricht einem Anstieg von 9 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Der europäische Durchschnitt aller Befragten lag bei 81 Prozent. Etwa gleich viele Verbraucher (86 Prozent) nennen Sicherheitslücken als Grund für ihre Vorbehalte (Europa: 80 Prozent).Neuer Zweifel an reibungsloser Funktion der mobilen Technik
Für einen Großteil der Befragten ist demnach Datensicherheit ein wichtiger Faktor. 84 Prozent der Verbraucher haben Bedenken bei der Weitergabe persönlicher Daten an Dritte (Europa: 76 Prozent). Dies entspricht einem Anstieg von 24 Prozentpunkten. Der größte Anstieg im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich allerdings an anderer Stelle: Dreiviertel der Befragten zweifeln daran, dass die neuen Technologien reibungslos funktionieren – was einem Anstieg von 31 Prozentpunkten entspricht (Europa: 66 Prozent).
Ein angemessener Umgang mit sensiblen Daten ist der wesentliche Faktor für die Akzeptanz mobiler Zahlungsmethoden. Die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) soll helfen, unautorisierte oder betrügerische Zahlungstransaktionen zu vermeiden.”
Matthias Terlau, Partner bei Osborne Clarke
Bezahlen per Pulsschlag und Fingerabdruck?
Die Zahlungsdiensterichtlinie verpflichtet Zahlungsdienstleister ab 2019 für sämtliche elektronisch ausgelösten Zahlungen, eine sogenannte „starke Kundenauthentifizierung“ durchzuführen. Bisher gilt dies nur für Internetzahlungen. Bei der Prüfung müssen Faktoren zur Anwendung kommen, die aus mindestens zwei verschiedenen Kategorien stammen, bestehend aus Wissen (z. B. Passwort, PIN), Besitz (z. B. Mobiltelefon, Kartenlesegerät) oder Inhärenz (z.B. Fingerabdruck, Pulsschlag). Kombiniert werden kann beispielsweise ein physischer Gegenstand – Karte oder Mobiltelefon – mit einem Passwort oder einem biometrischen Merkmal (z. B. Fingerabdruck). Erst bei korrekter Zwei-Faktor-Authentifizierung kann eine Zahlung erfolgen.
Die Studie zeigt zwar, dass mehr als die Hälfte der Verbraucher für den Einsatz von Fingerabdruck-Verfahren als Authentifizierungsmerkmal plädieren (53 Prozent). Im europäischen Vergleich sind deutsche Verbraucher jedoch nach wie vor besonders vorsichtig. Die Nutzung einer Stimmerkennungssoftware zur Authentifizierung löst bei einer deutlichen Mehrheit der Befragten große Bedenken aus. Nur 14 Prozent der Deutschen bevorzugen dieses Verfahren. Im Vergleich dazu sprachen sich immerhin jeweils 28 Prozent der italienischen und spanischen Verbraucher dafür aus.
Kurz vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung müssen Unternehmen ihre Pflichten zum Schutz persönlicher Daten kennen. Banken und Handelsunternehmen sollten die Verbraucher bei der Einführung neuer Bezahltechnologie mitnehmen. Dabei ist es nicht einfach, gleichzeitig auf deren Sicherheitsbedenken und auf ihr Komfortbedürfnis einzugehen.”
Matthias Terlau, Partner bei Osborne Clarke
Osborne Clarke erstellte die Studie in Zusammenarbeit mit dem Online-Marktforschungsunternehmen YouGov. Es ist bereits die dritte Studie der Kanzlei zum Thema Connected Consumer. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Kanzlei. Dort soll in den nächsten Tagen auch eine PDF-Version der Studie „The European connnected consumer: A life lived online“ zum Download bereitgestellt werden. tw
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