EZB veröffentlicht FinTech-Leitfaden: Beurteilung der Zulassungsanträge von Banken und FinTechs
Nach Abschluss einer öffentlichen Konsultation hat die Europäische Zentralbank (EZB) heute den Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen (EN) und den Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut (EN) veröffentlicht. Der Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen befasst sich mit dem Antragsverfahren im Allgemeinen sowie den Bewertungsanforderungen mit Blick auf Governance, Risikomanagement, Eigenkapital usw. Er wird durch den Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut ergänzt, der sich mit den Aspekten der aufsichtlichen Beurteilung von Zulassungsanträgen befasst, die für Banken mit FinTech-Geschäftsmodellen von besonderer Bedeutung sind.
Der FinTech-Leitfaden ist zusammen mit den allgemeinen Leitfäden der EZB zur Beurteilung von Zulassungsanträgen sowie zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit zu lesen.Die Leitfäden spiegeln das Bestreben der EZB wider, durch eine gemeinsame Auslegung der Zulassungskriterien einheitliche Aufsichtsverfahren im gesamten Euroraum zu erreichen.”
Die Leitfäden seien ebenfalls ein praktisches Instrument, das Antragstellern mehr Klarheit bezüglich der Kriterien biete, wodurch ein reibungsloses und effektives Zulassungsverfahren sichergestellt sei. Mit der Veröffentlichung der Dokumente sorgte die EZB dafür, dass innerhalb der Branche mehr Transparenz hinsichtlich der aufsichtlichen Erwartungen herrsche.
Die Aufgabe der EZB besteht darin zu gewährleisten, dass Banken über eine ordnungsgemäße Zulassung und über Risikokontrollsysteme verfügen, mit deren Hilfe sie die mit ihrem Geschäftsfeld einhergehenden Risiken frühzeitig erkennen, verstehen und auf sie reagieren können. Durch Zulassungen wird sichergestellt, dass nur robuste Banken Zugang zum Markt erhalten und einer Vielzahl von Tätigkeiten nachgehen können. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen müssen FinTech-Banken dieselben Standards erfüllen wie alle anderen Banken.
Nationale Behörden weiterhin zuständig
Erste Anlaufstelle für Antragsteller seien nach wie vor die nationalen zuständigen Behörden, die bei den Beurteilungen mit der EZB zusammenarbeiten. Endgültige Beschlüsse über die Gewährung, Verlängerung oder den Entzug von Bankzulassungen im Euro-Währungsgebiet erlässt die EZB.
Im Rahmen des Beurteilungsverfahrens prüfen die Aufseher, ob ein Unternehmen die im Unionsrecht und in den nationalen Rechtsvorschriften festgelegten Zulassungsanforderungen erfüllt. Unter anderem müssen die aufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen erfüllt sein, es müssen eine angemessene Governance und ein angemessenes Risikomanagementsystem vorhanden sein, und das Unternehmen muss im Rahmen der Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit die Eignung der Mitglieder seines Leitungsorgans sicherstellen.
Die beiden Leitfäden können
– hier (Leitfaden zur Beurteilung von Zulassungsanträgen) und
– hier (Leitfaden zur Beurteilung von Anträgen auf Zulassung als FinTech-Kreditinstitut)
heruntergeladen werden.
Dort finden sich auch eine Feedback-Erklärung mit Erläuterungen, wie die bei der öffentlichen Konsultation eingegangenen Kommentare berücksichtigt wurden, sowie die Kommentare der Interessenträger. Eine zweite Konsultation zu einer Ergänzung des Leitfadens zur Beurteilung von Zulassungsanträgen werde zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.aj
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