FINTECH8. März 2018

Breite Zustimmung: DK (und darin auch der BdB) begrüßen FinTech-Aktionsplan der EU-Kommission

EU-Kommission bringt Aktionsplan für FinTechs in Europa in Diskussion
paulgrecaud/bigstock.com

Die DK und darin auch der BdB begrüßen den FinTech-Aktionsplan der Eu­ro­päi­schen Kom­mis­si­on, sich wei­ter mit neu­en Ent­wick­lun­gen am Markt für Bank- und Fi­nanz­dienst­leis­tun­gen zu be­fas­sen. Dies ist an­ge­sichts der Ge­schwin­dig­keit ei­ni­ger Marktin­no­va­tio­nen und de­ren in­ter­na­tio­na­ler Ver­brei­tung ge­recht­fer­tigt, um Eu­ro­pa als In­no­va­ti­ons­stand­ort zu för­dern.

Die DK begrüßt den Aktionsplan: Bei der Frage der „Kapitalakquise“ mittels ICO (Initial Coin Offering) und den angrenzenden Fragen der Kryptowährungen und Distributed-Ledger-Technologien hält die DK ein abgestuftes Vorgehen für sinnvoll.

Die DK würde ebenso ein gemeinsames, einheitliches Verständnis auch der nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden bei der Kategorisierung von Token begrüßen.”

Auf Basis einer weiterführenden, tiefergehenden Definition – unter anderem von Kryptowährungen, ICO, Distributed Ledger Technologien – sollte eine regulatorische Einordnung auf europäischer Ebene angestrebt werden. Erst auf dieser Grundlage sollte beurteilt werden, ob und welcher legislative Handlungsbedarf tatsächlich auf europäischer Eben besteht.

Allerdings hält die DK den Zeitplan für zu wenig ambitioniert – die Befassung sollte sofort und nicht erst im Verlauf von 2018 beginnen.”

Nun doch “Sandboxes”?

Das die BaFin gegen “Sandboxes” ist, ist allgemein bekannt. Die EU-Kommission scheint dem aber nicht so ablehnend gegenüber zu stehen:  So sei eine EU-weite Erhebung der nationalen Sandbox-Regime durch die EBA vorgesehen, um eine verbesserte Transparenz über die verschiedenen Konzepte zu erhalten.

Deutsche Kreditwirtschaft

Daher befürwortet die DK auch beim Thema „Sandboxes“ die Schaffung einer einheitlichen Terminologie – allerdings mit gleichen Regeln für alle. So wäre ein EU-weite und standardisierte Regulierung sinnvoll. Eine „Sandbox“ müsste dann sowohl etablierten als auch neuen Anbietern zur Verfügung stehen.

Dass Anbieter in die Gestaltung von Anforderungen an Cloud-Dienste einbezogen werden, halten die Mitglieder der DK für sinnvoll. Dabei gilt es aus der Sicht der DK allerdings darauf zu achten, dass dieser „dezentrale“ Ansatz nicht zu einem uneinheitlichen Standard in der EU führt, sondern einheitliche (Mindest-)Anforderungen an Anbieter gestellt werden.

Die DK begrüßt den Ansatz der EU-Kommission, ein EU FinTech Lab einzurichten, in dem Aufsichtsbehörden und Technologie-Unternehmen einen Austausch führen können. Die DK hebt hervor, dass Banken an diesem Austausch aktiv beteiligt sein müssten.”

Andere Schwerpunkte: BdB findet Aktionsplan wichtig

Das auch der BdB (der ja Mitglied der DK ist) ebenfalls den Aktionsplan ausdrücklich begrüßt, ist naheliegend – er setzt aber andere Schwerpunkte. So kenne die Di­gi­ta­li­sie­rung kei­ne geo­gra­fi­schen Gren­zen, sto­ße aber in­ner­halb der EU im­mer wie­der ge­nau auf die­se, so BdB-Hauptgeschäftsführer Kraut­scheid. Des­halb le­ge die Kom­mis­si­on mit ih­rem Ak­ti­ons­plan zu Recht Wert auf EU-wei­te Lö­sun­gen bei Fra­gen wie Li­zen­zie­rung, Stan­dar­di­sie­rung, In­no­va­ti­ons­för­de­rung und -aus­tausch.

BdB

Die Europäische Kommission hat die Bedeutung der Digitalisierung im Finanzmarktbereich mit ihrem vorgelegten Aktionsplan erkannt. Wir erörtern mit unseren FinTech-Mitgliedern darüber hinaus viele Themen, die zukünftig noch intensiver in der europäischen Diskussion Platz finden müssen. Dazu gehören Verbesserungen bei der EU-weiten Anerkennung nationaler Know-Your-Customer-Anforderungen oder bei den Anforderungen zu Datennutzung und -management ebenso wie Fragen einer stärkeren europäischen Angleichung von Outsourcing-Vorschriften.“

Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandesaj

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