Antrag auf Arbeitnehmersparzulage nur noch digital
Bausparer können bis zum Jahresende ihre Förderansprüche geltend machen. Die Arbeitnehmersparzulage auf Vermögenswirksame Leistungen (VL) wird seit 2017 digital beantragt. ABER: Ohne Einwilligung zur Datenübermittlung kann der Anspruch auf die Förderung verfallen, sagt die BHW.
Seit 2017 übermittelt die Bausparkasse nach Einwilligung des Sparers die Angaben elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BzS). Die Bestätigung kommt mit dem jährlichen Kontoauszug der Bausparkasse.Keine Förderung ohne Daten
Damit vereinfacht sich das Verfahren für den Bausparer, denn der Antrag in Papierform im Rahmen des Jahresausgleichs beim Finanzamt entfällt.“
Damit vereinfacht sich das Verfahren für den Bausparer, denn der Antrag in Papierform im Rahmen des Jahresausgleichs beim Finanzamt entfällt.“
Steffen Zwer, BHW Bausparkasse
Stimmt der Sparer allerdings der Datenübertragung an das Bundeszentralamt nicht zu, kann der Anspruch laut Auskunft der Finanzbehörde Hamburg verfallen. „Die Daten für VL-Einzahlungen von 2016, die noch nicht beantragt wurden, müssen spätestens 2018 eingegangen sein“, erläutert Zwer. Für die Wohnungsbauprämie gilt: Sie kann ebenfalls rückwirkend für die letzten zwei Jahre beantragt werden.aj
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