Landgericht fällt Patent-Urteil um Video-Identifikation zugunsten von IDnow. WebID geht in Berufung.
Ein gutes Jahr lang habe das Landgericht Düsseldorf die vermutete Verletzung des im Mai 2016 erteilten Patents zur Video-Identifikation von IDnow durch den Mitbewerber WebID Solutions geprüft. Heute fiel zunächst das Urteil zugunsten des Patentinhabers IDnow. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf wird die WebID Solutions aber umgehend Berufung einlegen – und droht mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Darstellung von IDnow.
Vor wenigen Stunden fällte das Landgericht Düsseldorf das Urteil im Patent-Streit zwischen IDnow und WebID: Das Gericht sieht das IDnow-Patent (EP 2 948 891 B1) betreffend das Video-Identifikationsverfahren, das auf eine Priorität vom Januar 2013 zurückgeht, von seinem Mitbewerber WebID Solutions verletzt an. IDnow sieht sich bestätigt und habe nun einen Unterlassungsanspruch gegen WebID in Bezug auf das Video-Identifizierungsverfahren, so die Münchner.Wir freuen uns sehr, dass das Gericht mit seinem Entscheid für Klarheit im Markt gesorgt hat. Es zeigt uns, dass wir mit unseren innovativen Technologien sowie dem Fokus auf Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit von Anfang an richtig lagen.“
Armin Bauer, CTO IDnow
Die Beklagte WebID sieht eine ganz andere Rechtslage
Laut WebID umfasse das Urteil nur einen sehr begrenzten Teil eines Verfahrens, den WebID umgestalten könne und damit nicht mehr im Patentbereich der IDnow läge. Eine Vollstreckung aus dem Urteil würde somit ins Leere laufen. Zudem beruhe das Urteil aus Sicht der WebID-Anwaltskanzlei auf einer falschen Auslegung des IDnow-Patents. So enthalte das Patent laut Auffassung einer Patentkanzlei gravierende Fehler und hätte so gar nicht erteilt werden dürfen. Daher sei es, so WebID, nur eine Frage der Zeit, bis dieses Patent wieder vollständig durch Widerruf gelöscht wird. Gegen das Urteil werde man umgehend Berufung einlegen, so dass es auch gar nicht erst rechtskräftig werde.
Heißt: Es bleibt spannend und das Ergebnis nach wie vor offen.aj
Sie finden diesen Artikel im Internet auf der Website:
https://itfm.link/56227
Schreiben Sie einen Kommentar