ARCHIV17. Mai 2017

Rechtskonforme Effektiv­zins­berechnung für SAP-Darlehens­verwaltung per virtuellem Darlehen

Bisher benötigte SAP-Dar­lehens­ver­waltung (§ 6 Preisangaben Ver­ordnung (PAngV)) Drittsysteme, um eine rechtskonforme Effektiv­zins­be­rech­nung abzubilden. Das soll nun der Vergangenheit angehören. innobis habe dafür eine Lösung gefunden, die sich (über einen geschickten Kniff per virtuellem Darlehen) in das SAP-System integriert.

innobis
Banken, die SAP-Standardsoftware im Einsatz haben, stehen vor der Herausforderung, dass diese nicht geschäftsvorfallabhängig den Effektivzins im Verlauf der Finanzierung berechnen kann. Bei jedem neuen Kreditangebot oder einem Änderungsangebot für einen bestehenden Kreditvertrag ist dem Kunden aber der effektive Jahreszins auf Basis der neuen Konditionen anzugeben. Mit der neuen innobis-Lösung sei es nun möglich, der Pflicht nachzukommen und den Kunden über den korrekten Effektivzins zu informieren.

Virtuelles Darlehen als Lösung

innobis setzt bei der Effektivzinsberechnung für SAP-Systeme auf ein virtuelles Darlehen, heißt auf eine „Kopie“ des Vertrags aus SAP FS-CML (Darlehensverwaltung) einschließlich aller mathematisch relevanten Parameter. Dort erfolgt die Eingabe (der sich ändernden) preisbestimmenden Faktoren, die Berechnung des Effektivzinses je nach Geschäftsvorfall und die Rückgabe des Berechnungsergebnisses an die SAP-Darlehensverwaltung.

Einer der Vorteile dieser Herangehensweise bestünde darin, dass die automatisierte Effektivzinsberechnung und Erstellung eines vorläufigen Zins- und Tilgungsplans bereits in der Angebots- bzw. Beratungsphase ohne Anlage eines Vertrags in dem bestandsführenden System SAP FS-CML möglich ist. innobis nutze eine Reihe von SAP-Standardtechnologien bzw. Frameworks für die Integration in die Darlehensverwaltung wie beispielsweise die Finanzmathematik, das BUS-Screen-Framework (Trennung von Oberfläche und betriebswirtschaftlichem Modell) und das Business Object Processing Framework (BOPF-BO & Persistenzabbildung).

innobis

Die in die Darlehensverwaltung integrierte Effektivzinsberechnung sei nachvollziehbar und damit prüfungs- und revisionssicher (Nachweispflicht) gemäß den Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Auch die im Rahmen der Analytical Credit Datasets (AnaCredit) festgeschriebene Meldepflicht des Effektivzinses an die Europäische Zentralbank lässt sich damit konform erfüllen.aj

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