Geldwäscheprävention: Erkenntnisse aus BaFin‑Sonderprüfungen

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Gemeinsames Ziel
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein gemeinsames Ziel von Finanzaufsicht und Unternehmen. Beide Seiten müssen zusammenarbeiten, um wirksame Prävention zu gewährleisten.
Die Rolle der BaFin: Sie prüft bei Sonderprüfungen die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und deren Umsetzung im Unternehmen.”
Das macht sie seit einigen Jahren verstärkt, so führte sie im Jahr 2022 48 eigene Geldwäsche-Sonderprüfungen durch, im Jahr 2023 waren es 66 und 2024 konnte die Anzahl noch einmal gesteigert werden.
Geldwäschebeauftragte – Geschäftsleitung in der Pflicht
Effektive Geldwäscheprävention ist ressourcenintensiv. Die Anforderungen sind hoch. Eine Schlüsselrolle spielen hierbei die Geldwäschebeauftragten (GWB). Sie müssen auffällige Zahlungsströme und Geschäftsmodelle frühzeitig erkennen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Eine anspruchsvolle Aufgabe, für die sie die Unterstützung der Geschäftsleitung brauchen – und ausreichende personelle und finanzielle Mittel. In der Praxis ist das nicht immer gegeben. So werden teilweise Arbeitsrückstände bspw. bei der Bearbeitung der Treffer im Transaktionsmonitoring oder Screening festgestellt oder Verdachtsfälle zu spät bearbeitet und entsprechend Verdachtsmeldungen zu spät abgegeben.
Die Geschäftsleitung muss die Geldwäscheprävention unterstützen und die personellen Ressourcen hierfür ausbauen.”
In diesem Zusammenhang gilt auch das Prinzip „Tone from the Top“: Die (Compliance-)Kultur muss von den Führungskräften und der Geschäftsleitung vorgelebt werden. Wenn die BaFin etwa bei Stichproben feststellt, dass konkrete Warnungen von GWBs zugunsten von potenziellen Ertragsmöglichkeiten unberücksichtigt bleiben, ist das für sie ein klares Zeichen dafür, dass die Geldwäscheprävention im Unternehmen nicht ernst genug genommen wird.
Risikoanalyse: Keine strukturierte Identifizierung und Bewertung der Risiken
Die BaFin hat festgestellt, dass die Bestandsaufnahme einiger Unternehmen nicht immer vollständig ist, was eine nachvollziehbare Identifizierung und Bewertung der Risiken erschwert. Unternehmen müssen ihre Kunden- und Produktstruktur detailliert darstellen und die Organisations- und Vertriebsstruktur sowie Transaktionen vollständig erfassen.
Ein Fokus der Sonderprüfungen lag auch auf der Methodik zur Identifizierung und Bewertung der Risiken in der Risikoanalyse. Ziel der Risikoanalyse ist nicht, ein möglichst geringes Risiko darzustellen, sondern eine realistische Bewertung der Risiken zu erhalten. Dafür muss die Analyse einer objektiven und strukturierten Vorgehensweise folgen. Oft war in den Prüfungen nicht nachvollziehbar, wie das Unternehmen zu seinen Bewertungen und Ergebnissen kam.
Die Bewertung der bereits implementierten Sicherungsmaßnahmen kam ebenfalls oft zu kurz. Häufig wurde die Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht bewertet und damit deren risikomitigierende Wirkung. Vielmehr wird einfach das Vorhandensein einer Sicherungsmaßnahme als ausreichend angesehen.
Monitoring-Systeme müssen individuell angepasst werden
Kreditinstitute und andere Finanzunternehmen müssen ihre Überwachungssysteme individuell anpassen, um Auffälligkeiten bei Transaktionen zu erkennen.
Die BaFin stellte bei ihren Prüfungen fest, dass viele Unternehmen ihre Systeme nicht ausreichend an spezifische Risiken anpassen und die Parametrisierung nicht regelmäßig dokumentiert überprüfen.”
Außerdem überprüften die Unternehmen oft nicht die Qualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit der relevanten Daten, die für das Monitoring verwendet werden.
Relevante Typologien der FIU wurden nicht oder unvollständig im Modell berücksichtigt. Zudem bestimmten die Unternehmen Schwellenwerte und Vergleichsgruppen oft nicht mit belastbaren (zum Beispiel statistischen) Methoden, die die Kunden- und Produktstruktur berücksichtigen.Sebastian Klöckener & Simon Ufer, BaFin/dk
Den ausführlichen Originalbeitrag zu den Sonderprüfungen finden Sie auf der Homepage der BaFin unter diesem Link.
Sie finden diesen Artikel im Internet auf der Website:
https://itfm.link/223282

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