Instant Payment ist mehr als nur ein Agreement und ein Clearing-System
![Eric Waller, Senior Manager im Bereich Consulting Payments, PPI<q>PPI</q>](https://www.it-finanzmagazin.de/wp-content/uploads/2025/02/PPIAG_EricWaller_700_2-700-350x450.jpg)
PPI
von Dunja Koelwel
Herr Waller, seit dem 9. Januar 2025 kosten Instant Payments nichts mehr extra und alle Banken im Euroraum können SEPA-Echtzeitzahlungen empfangen. Theoretisch. Praktisch sind europaweit noch ein Viertel der Institute offline, wie eine Auswertung des European Payments Councils (EPC) zeigt. Woran liegt das Ihrer Meinung nach?
Instant Payment (IP) kostet eigentlich nicht mehr als normale Zahlungen, das ist aber nicht jedem Institut gelungen und es sind noch nicht alle erreichbar. Manche Institute machen beispielsweise Ausnahmetatbestände geltend, etwa Förderbanken oder Bausparkassen, die sich nicht als Zahlungsdienstleister sehen. Ob diese Einschätzung Bestand hat, wird die Zukunft zeigen, denn die eigentliche Intention ist eine andere. Viele Häuser haben es aber auch technisch nicht geschafft, die Instant Payment-Anforderungen zu stemmen.Dazu muss man wissen, dass IP nicht nur bedeutet, dass eine Zahlung schneller ist, sondern viele interne und externe Abläufe tangiert – IP ist Gesamtbank-Projekt.
IP tangiert interne und externe Abläufe und ist damit ein Gesamtbank-Projekt.”
Und man muss auch sehen, dass die Logik von Instant Payment auch dem widerspricht, wie Banken in Vergangenheit gearbeitet haben.
Früher wurde beispielsweise viel in gewissen Zeitbündeln abgearbeitet und Banken hatten innerhalb dieser Zeitfenster Zeit für interne Prüfung und Bearbeitung. Das funktioniert so mit IP nicht mehr. Daher ist nicht einfach damit getan, dass man ein Agreement unterschreibt und sich an Clearing System anschließt, sondern eine Bank muss auch ihr Kernbanksystem in die Lage versetzen, IP entsprechend abzuwickeln. Alte Kernbanksysteme schaffen das nicht.
Wenn man Legacy Systeme hat, die nicht auf neuesten Stand sind, ist es ein immenser Aufwand, die Architektur auf den neuesten Stand zu bringen”
Oder man tauscht gleich das Kernbankensystem aus, das gilt dann aber auch für die AML-Systeme, die Embargosysteme und so weiter. Da alles in Echtzeit funktionieren muss, sind das die Hürden, die IP schwierig machen. Eine Ausnahme gibt es dabei in der Tat: Sanktionsprüfungen müssen nur einmal pro Tag gegen Kundenbestand durchgeführt werden.
Institute aus Liechtenstein und der Schweiz sind nicht unmittelbar von den EU-Vorschriften betroffen. Bedeutet das, dass keine IP dorthin oder von dort möglich sind?
Ganz im Gegenteil, Institute aus der Schweiz nehmen aus Eigeninteresse teil, um ihren Kunden entsprechende Zahlungen zu ermöglichen. Das gilt auch perspektivisch für die eher übernächsten Schritte der Regulierungen, auch mit Fremdwährungen in Echtzeit zahlen zu können.
Die Bundesregierung hätte zum 9. Januar 2025 dafür sorgen müssen, dass es auch eine zuständige Behörde gibt, um die Einhaltung von IP zu beaufsichtigen. Doch das Gesetz, das neben dieser Zuständigkeit auch die möglichen Sanktionen regeln sollte, wurde bislang nicht beschlossen. Wann rechnen Sie mit einer Umsetzung?
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Das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat es in der Tat nicht mehr durch Bundestag geschafft, war im Dezember nicht mehr auf der Sitzungsordnung und ist bis dato auch jetzt nicht aufgetaucht. Ich gehe daher davon aus, dass es eine Aufgabe für die nächste Regierung sein wird. Aber die Probleme gehen ja weiter. Dieser Verzug führt auch dazu, dass die BaFin als nationale Aufsichtsbehörde – wie von der EU vorgesehen – erst kürzlich mandatiert wurde, Prüfungen durchzuführen. Und auch eine etwaige Sanktionshöhe für Institute ist zwar im Draft vorliegend, aber auch nicht verbeschiedet. Also selbst wenn BaFin vorstellig würde und einen Verstoß feststellt, gäbe es zwar den Sanktionsmechanismus als solchen, aber es wäre keine Sanktionshöhe klar. Das bringt die Banken in Schwierigkeiten, die sich auf IP ordnungsgemäß vorbereitet haben, denn für diese ist es fraglich, wann es den nächsten Schritt geben wird.
Am 9. April 2025 müssen die Banken erstmals darüber berichten, wie hoch die Entgelte für Überweisungen, Transaktionen in Echtzeit und Zahlungskonten ausgefallen sind. Erfasst wird der Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Diese Berichte sollen künftig einmal jährlich für das jeweilige Vorjahr erfolgen und unter anderem auch erfassen, wie häufig Zahlungsausführungen verweigert worden sind – getrennt nach nationalen und internationalen Aufträgen. Wo sehen Sie hier besondere Schwierigkeiten?
Auch hier gilt das Hase-Igel-Spiel: Für die Abgaben der Meldung gibt es einen Draft, aber so lange nichts mandatiert ist, man kommt nicht weiter. Und es ist auch unwahrscheinlich, dass die BaFin im April die technische Infrastruktur für die Verarbeitung zur Verfügung hat. Alles ist also noch offen: für die nächsten Schritte, die zeitliche Herausforderung, die technische Umsetzung – für Banken und die BaFin.
Herr Waller, vielen Dank für das Gespräch. dk
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