STRATEGIE10. Januar 2025

Instant Payments: Jede vierte Bank hat den Stichtag verpasst!

Sashkin/wwwebmeister/bigstock.com

Seit gestern (9.Januar 2025) kosten Instant Payments nichts mehr extra und alle Banken im Euroraum können SEPA-Echtzeitzahlungen empfangen. Theoretisch. Praktisch sind europaweit noch ein Viertel der Institute offline, wie eine Auswertung des European Payments Councils (EPC) zeigt. In Deutschland betrifft dies 70 von insgesamt gut 1.200 Instituten.

In der Eurozone gibt es derzeit fast 3.600 Banken. Nicht ganz 2.800 haben sich beim EPC instant-ready gemeldet. Das bedeutet, sie haben offiziell das SCTinst (SEPA Instant Payment) Scheme gezeichnet. Namhafte Institute wie die Deutsche Bank, die Commerzbank, die DZ Bank und die Sparkassen sind natürlich dabei. Doch es fehlen auch rund 800 Namen auf der Liste, die das EPC auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Darunter 200 Institute aus Liechtenstein und der Schweiz, die nicht unmittelbar von den EU-Vorschriften betroffen sind.

Von den deutschen Banken haben 70 von 1.200 den Stichtag verpasst, wie das EPC mitteilt. Dies betrifft allerdings auch solche, die ihren Kunden gar keine Zahlungskonten anbieten und folglich nicht von der Instant Payment Regulation (IPR) betroffen sind. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise Spezialinstitute, wie Autobanken, Bausparkassen oder Hypothekenbanken, die ihr Geschäft ausschließlich mit Finanzierungen machen. Doch das sind längst nicht alle. Auf der Liste der Säumigen stehen auch Institute, die klassische Zahlungskonten für ihre Kunden führen und deshalb instant-ready sein müssten. Sie verstoßen gegen die Vorschriften.

Instant Payments ist ein Fleckenteppich
Gemini

Womöglich können die betroffenen Institute dennoch aufatmen. Nicht nur sie haben die Frist überschritten. Auch die Bundesregierung ist nicht rechtzeitig fertig geworden. Sie hätte zum 9. Januar 2025 dafür sorgen müssen, dass es auch eine zuständige Behörde gibt, um die Einhaltung der IPR zu beaufsichtigen. Doch das Gesetz, das neben dieser Zuständigkeit auch die möglichen Sanktionen regeln sollte, wurde bislang nicht beschlossen.

Gemeint ist das zweite Zukunfts­finanzierungs­gesetz (ZuFinG II). Mit diesem Gesetz wollte die Bundesregierung – aufbauend auf dem ersten ZuFinG – die Wettbewerbsfähigkeit und die Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland weiter stärken und jungen, dynamischen Unternehmen den Zugang zu Kapital erleichtern.

Ein Teil des Gesetzespakets beschäftigt sich auch mit Instant Payments, um das entsprechende Aufsichtsregime zu schaffen. Doch auf der Tagesordnung für die letzte Sitzungswoche des Bundestags im Januar taucht es nicht auf. Dass das Gesetz noch vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 beschlossen wird, gilt deshalb zunehmend als unwahrscheinlich.

Wir erleben jetzt so etwas wie eine De-facto-Karenzzeit für Instant Payments, weil es noch keine Aufsichtsbehörde und keine festgelegten Sanktionen gibt“

Jörn Bicker, Experte für die Instant Payments Regulation bei PPI

Gemini

Am Horizont zeichnet sich bereits das nächste Problem ab. Am 9. April 2025 müssen die Banken erstmals darüber berichten, wie hoch die Entgelte für Überweisungen, Transaktionen in Echtzeit und Zahlungskonten ausgefallen sind. Erfasst wird der Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Diese Berichte sollen künftig einmal jährlich für das jeweilige Vorjahr erfolgen und unter anderem auch erfassen, wie häufig Zahlungsausführungen verweigert worden sind – getrennt nach nationalen und internationalen Aufträgen. Allein, auch hier fehlt immer noch die Behörde, an die berichtet werden kann.

Euphemistisch gesagt:
Instant Payments starten also insgesamt etwas holprig.

Nach den fälligen April-Meldungen wird es dann wieder am 9. Oktober 2025 spannend. Ab diesem Tag müssen die Banken Instant Payments nicht nur empfangen können, sondern auch senden.aj

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert