ANWENDUNG6. Dezember 2024

Payhawk will Kunden mit neuer Lösung auf E-Rechnungen im B2B-Bereich vorbereiten

Payhawk
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Payhawk will seine Kunden auf das bevorstehende Inkrafttreten des Gesetzes zur elektronischen Rechnungsstellung gemäß CEN-Norm EN 16931 vorbereiten. Das Unternehmen reagiere damit auf die bevorstehende Änderung im Zahlungsverkehr, nach der für alle im Inland steuerbaren Umsätze ab 1. Januar 2025 die Möglichkeit zum Empfang und Verarbeitung einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr verpflichtend werde, sofern diese EUR 250,00 übersteigt.

Zum Inkrafttreten des neuen Standards will das Unternehmen eine neue Lösung innerhalb der Payhawk-Applikation anbieten. Dabei werde im Workflow aus der maschinenlesbaren XML-Datei zusätzlich ein PDF erstellt. Die Lösung unterstütze alle gängigen E-Rechnungsformate wie z.B. XRechnung und ZUGFeRD. Damit würden sowohl der Empfang und die automatische Weiterverarbeitung im neuen elektronischen Format (E-Rechnung) als auch die Datenextraktion von lesbaren Dokumenten in mehr als 60 Sprachen via OCR (Optical Character Recognition) sichergestellt. Eine direkte Integration in gängige ERP-Systeme wie DATEV, Microsoft Dynamics und Netsuite ermögliche einen automatisierten Verarbeitungsprozess und spart wertvolle Ressourcen im Unternehmen.

Die E-Rechnung beschleunigt die Rechnungsverwaltung in Unternehmen deutlich, sofern von Anfang an eine nahtlose Integration der elektronischen Formate sichergestellt ist. Mit unserer Lösung können Kunden über 30 Prozent der manuellen Prozesse einsparen und den Monatsabschluss um etwa 50 Prozent beschleunigen. Durch permanente ERP-Synchronisation in Echtzeit sind Nutzer unserer Lösung außerdem zu jedem Zeitpunkt in der Lage, die voraussichtlich anstehenden Geschäftsausgaben und die zur Deckung dieser Ausgaben verfügbaren Mittel zu kontrollieren.“

Johannes Zimmermann, Marketing Director bei Payhawk Germany

Im Zuge der europaweiten Umstellung auf elektronische Zahlungsformate plane Payhawk (Website) auch die Unterstützung für neue Formate in anderen Ländern wie Frankreich und Spanien. Somit würden auch Unternehmen in Auslandsmärkten befähigt, rechtskonform zu operieren.ft

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