ANWENDUNG21. Oktober 2024

Verification of Payee: Bank-Verlag und msg entwickeln gemeinsame Lösung für den SEPA-Raum

Bank-Verlag
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Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Verification of Payee (VoP) müssen Finanzinstitute bis Oktober 2025 einen Service anbieten, der es Auftraggebern von Überweisungen vor Autorisierung ermögliche, die IBAN mit dem Namen des oder der Zahlungsempfänger abzugleichen. Mit BV VoP wollen msg for banking und der Bank-Verlag hierfür jetzt eine gemeinsame Lösung für Finanzinstitute und Zahlungsdienstleister im gesamten SEPA-Raum anbieten.

Die Einführung des IBAN-Namensabgleichs vor der eigentlichen Ausführung der Zahlung hebe die Sicherheit im Zahlungsverkehr auf ein neues Level. Doch sie stelle die betroffenen Zahlungsdienstleister vor die Herausforderung einen komplett neuen Service aufzubauen, der rund um die Uhr verfügbar sei und die eigentlichen Zahlungsprozesse in keiner Weise beeinträchtige.

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Mit BV VoP – powered by msg bieten wir eine Lösung, die sowohl die regulatorischen Anforderungen der VoP erfüllt als auch die nötigen Prozesse der Banken möglichst effizient gestaltet. Unser Service ist darauf ausgelegt, die Umsetzung dieser neuen Vorschriften so reibungslos wie möglich zu gestalten, sodass Banken ihre Ressourcen optimal nutzen können. Durch die Zusammenarbeit mit dem Bank-Verlag als führendem IT-Dienstleister der privaten Banken können wir unseren Kunden eine bewährte, sichere und performante Umgebung anbieten.“

Henrik Büttgen, Experte für Zahlungsverkehr und Instant Payments bei msg for banking

Performante, skalierbare und sichere Plattform auf Basis des EPC-Rulebooks

Die gemeinsame Lösung von msg for banking und Bank-Verlag (Website) biete Finanzinstituten im SEPA-Raum eine Plattform, die sämtliche regulatorische Vorgaben des weisungsgebenden EPC Rulebooks abbilde und dabei die aktive  VoP- wie auch die passive VoP-Verpflichtung erfülle. Zudem binde die Lösung alle erforderlichen europäischen Banken über eine dem EPC-Standard entsprechende Schnittstelle an und ermögliche den Instituten so den Zugang zu einem durchgängigen IBAN-Namensabgleich der jeweiligen Zahlungsempfänger.ft

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