ALLGEMEIN16. Oktober 2024

Börse Stuttgart Group: Opfer von Identitätsmissbrauch

Börse Stuttgart Group
Börse Stuttgart Group

Wie die BaFin heute mitteilt, nehmen unbekannte Dritte aktuell über die E-Mail-Adresse “support@stuttgart-boerse.com” Kontakt zum interessierten Publikum auf. Dabei geben sie sich als Mitarbeitende der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH aus und fordern die E-Mail-Empfänger zur Herausgabe sensibler Informationen und Dokumente sowie zur Durchführung von Transaktionen auf.

Laut Bafin besteht der Verdacht, dass sie hierbei Zahlungsdienste erbringen. Die Betreiber machen das Angebot, die Auszahlung von angeblichen Handelsgewinnen zu ermöglichen. Die Betreiber versuchen dabei, Anleger zu Zahlungen für vorab zu leistende „Steuern“ oder „Gebühren“ zu bewegen. Es handelt sich nach Erkenntnissen der BaFin um einen Betrugsversuch.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienste in Deutschland anbietet, benötigt die Erlaubnis der BaFin.”

Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen – wie etwa die Börse Stuttgart Group – von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der Bafin.

Phishing: Hilfe zum Selbstschutz für Nutzer

Eine Phishing-Mail wie die von der angeblichen Börse Stuttgart Group von einer echten Mail der Bank zu unterscheiden, fällt vielen Bankkunden schwer. Das zeigt eine aktuelle Studie von Verbraucherschützern. Die Opfer bleiben nicht selten auf den Kosten sitzen.

  • Zwar äußerten 57 Prozent der Befragten bei den betrügerischen Angriffen einen Betrugsverdacht, das traf aber auch auf 38 Prozent der gezeigten echten Mails und Abläufe zum Zahlungsverkehr zu.
  • Nur 24 Prozent waren sich im Fall der Angriffe über die betrügerischen Absichten so sicher, dass sie es komplett ablehnten, auf das Anliegen einzugehen. Auch bei den echten Mails und Abläufen weigerten sich jedoch 19 Prozent, darauf einzugehen.
  • Von Anbietern versendete Warnmeldungen, beispielsweise wenn zuvor unbefugt ein neues TAN-Verfahren eingerichtet wurde, waren so schlecht gestaltet, dass sie in der Mehrzahl der Fälle ihren Zweck nicht erfüllten: Nur 16 Prozent erkannten nach Erhalt der Warnmeldung, dass sie vorher auf einen Betrug hereingefallen waren.
  • 43 Prozent der Teilnehmer, die in der Befragung auf den Betrug hereingefallen waren, würden in der Folge ihr digitales Leben massiv einschränken und zum Beispiel nicht mehr im Internet bezahlen oder kein Online-Banking mehr machen.dk

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