SB & FILIALE2. Oktober 2024

Polizei soll härter durchgreifen können gegen Geldautomaten-Sprenger

SymbolbildBigstock.com

Sprengungen von Geldautomaten verursachen Riesenschäden – und können gefährlich werden für Unbeteiligte. Die Ampel-Regierung plant Präzisierungen und Verschärfungen im Strafrecht.

Die Ermittlungsbehörden sollen mehr Befugnisse im Kampf gegen Geldautomaten-Sprengungen bekommen. So ist vorgesehen, dass bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten künftig auch die Telekommunikation überwacht werden kann. Das sieht ein vom Kabinett in Berlin verabschiedeter Gesetzentwurf vor, der zudem ausdrücklich einen neuen Straftatbestand “Sprengstoffexplosion zur Begehung eines Diebstahls” vorsieht. Strafbar sind Automaten-Sprengungen wie auch andere Sprengstoffdelikte bereits heute. Der Bundestag müsste den Plänen zustimmen.

Höhere Mindeststrafen geplant

Für Geldautomaten-Sprengungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig höhere Mindeststrafen drohen. Täterinnen und Tätern sollen je nach Gefährlichkeit ihrer Tat mit wenigstens zwei beziehungsweise fünf Jahren Haft rechnen müssen.

Wer mit der Tat schwere Gesundheitsschäden bei einem Menschen oder Gesundheitsschäden bei einer großen Zahl von Menschen verursacht, soll bis zu 15 Jahre ins Gefängnis, was aber auch heute schon drohen kann. Kommt jemand ums Leben, ist derzeit schon eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.
Faeser: Auch Kreditwirtschaft bei Vorbeugung gefragt

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wertete das Vorhaben als Verschärfung des Kampfs gegen die Organisierte Kriminalität. “Wer mit Sprengstoffen Geldautomaten in die Luft jagt oder andere hochgefährliche Taten verübt, riskiert das Leben von völlig unbeteiligten Menschen”, erklärte die SPD-Politikerin. Auch die Kreditwirtschaft müsse sich aber weiter um Vorsorge bemühen, etwa mit verstärkter Videoüberwachung, Einfärbesystemen für Geldnoten und einer Minderung von Bargeldbeständen an den Standorten der Automaten.

Generell soll das Sprengstoffrecht verschärft werden – mit härteren Strafen für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten. Auch der versuchte unerlaubte Erwerb und der versuchte unerlaubte Umgang mit Explosivstoffen und explosiver Pyrotechnik soll strafbar werden. Das gilt auch für unerlaubtes Lagern und Transportieren solcher Stoffe – sofern dies nicht gewerblich geschieht.
Rekordzahl an Sprengungen 2022

Nach Angaben des Bundeskriminalamts hat die Zahl der Automaten-Sprengungen 2022 einen Höchststand seit Beginn der Erhebungen 2005 erreicht. So gab es im vorletzten Jahr bundesweit 496 Geldautomatensprengungen. Im vergangenen Jahr verzeichneten die Behörden einen Rückgang: Es gab demnach 461 Fälle. Den Rückgang führt das BKA auf eine verbesserte Zusammenarbeit der Polizei im In- und Ausland zurück. Es gab mehrere Festnahmen von mutmaßlichen Automaten-Sprengern.dpa

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