Mystery-Shopping: BaFin testet Verbraucherkredite und Online-Angebote
Die BaFin sieht bei der Vergabe von Konsumentenkrediten teils Defizite – und hat das im Sommer 2023 mit einem ersten stichprobenartigen Mystery-Shoppingtest untersucht (hier). Einige Anbieter seien bei der Gewährung der Kredite offenbar nicht besonders kritisch, hieß es einem am Mittwoch veröffentlichten Artikel im BaFin-Journal.
Bei einer Stichprobe im Spätsommer 2023 wurden fast 80 Prozent der Kreditanfragen von den getesteten Banken oder Finanzierungspartnern des Handels bewilligt. Die Hälfte der Testkäuferinnen und Testkäufer habe allerdings eine eher schlechte Bonität vorgewiesen.Speziell geschulte Testerinnen und Tester taten im Auftrag der BaFin so, als wollten sie Käufe von Möbeln, Elektrogeräten und Bekleidung finanzieren lassen. Insgesamt wurden 48 Testkäufe bei 4 Onlineshops und 2 stationären Einzelhändlern mit ihren jeweiligen Finanzierungspartnern durchgeführt. Zusätzlich wurde bei zwei Banken direkt angefragt. Die Tester schlossen bei der sogenannten Mystery-Shopping-Aktion Finanzierungen beziehungsweise Kredite ab, die anschließend widerrufen wurden.
Mehr als die Hälfte der Tester fühlte sich nicht gut informiert
Insgesamt fühlte sich mehr als die Hälfte der Tester den Angaben zufolge nicht gut über die angefragte Finanzierung informiert.
Bemängelt wurde insbesondere, dass Beraterinnen und Berater nicht alle Produkteigenschaften erläuterten, zu kurz auf die persönliche Situation eingingen, unsicher wirkten und Beratungsgespräche zu schnell abwickelten.”
Die Finanzaufsicht wies ausdrücklich darauf hin, dass die Stichprobe vergleichsweise klein sei und nur eine Momentaufnahme darstelle. Wie bei jeder Mystery-Shopping-Aktion könnten die Resultate nicht ohne Weiteres auf den gesamten deutschen Finanzsektor übertragen werden. Die Aktionen böten aber einen direkten Blick auf die Marktrealität.
Bei etwa einem Drittel der Testkäufe wurde die finanzielle Situation der Verbraucherinnen und Verbraucher der BaFin zufolge überhaupt nicht erhoben, in anderen Fällen sei oft sehr oberflächlich vorgegangen worden. Detaillierte Angaben zu Einnahmen und Ausgaben wie Miet- und Lebenshaltungskosten seien nur bei der Hälfte der Anträge gefordert worden.
Lediglich in 17 Prozent der Testkäufe hätten die Anbieter nach bereits bestehenden Krediten gefragt.”
Positiv wertete die Finanzaufsicht, dass bei den meisten Finanzierungen Zinssatz und Laufzeit bei den Tests so vereinbart wurden, wie sie in der Werbung versprochen worden seien. Nur in wenigen Fällen sei nicht klar gewesen, dass die beworbenen günstigen Konditionen an Voraussetzungen geknüpft waren, wie etwa eine bestimmte Laufzeit.
BaFin-Mystery-Tester nehmen Online-Werbung für Investmentfonds unter die Lupe
Bei einer weiteren Mystery-Shopping-Aktion stellte die BaFin nach eigenen Angaben fest, dass die getesteten Finanzinstitute bei der Online-Werbung überwiegend transparent und fair vorgingen. Tester nahmen von Juni bis Oktober 2023 die Websites, Apps und Social-Media-Auftritte von zehn Banken und Sparkassen unter die Lupe. Im Fokus stand die Produktwerbung von regulierten Investmentfonds.
Die Finanzaufsicht hat seit 2021 mehrere Mystery-Shopping-Aktionen zu unterschiedlichen Finanzthemen durchgeführt. dpa
Sie finden diesen Artikel im Internet auf der Website:
https://itfm.link/211176
Schreiben Sie einen Kommentar