ZAHLUNGSVERKEHR15. Februar 2023

US-Behörden greifen bei Krypto-Regulierung durch

Mit gleich zwei drastischen Maßnahmen haben die Finanzaufsichtsbehörden in den USA klargemacht, dass sie der Wild-West-Mentalität in Teilen des Finanzmarktes Einhalt gebieten wollen und die Krypto-Regulierung verschärfen. Doch die Branche sieht sich zu Unrecht an den Pranger gestellt.

Wie stark bremst die Regulierung in den USA künftig den Kryptographischen-Markt aus?<Q>Danielfela / Bigstockphoto
Wie stark bremst die Regulierung in den USA künftig den kryptographischen Markt aus?Danielfela / Bigstockphoto

 

Eine Strafe von 30 Mio. US-Dollar muss die Krypto-Börse Kraken bezahlen. Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) wirft ihr mangelnden Anlegerschutz und irreführende Werbung vor. Zudem muss Kraken das Angebot, Krypto-Währung fürs Staking einzusetzen, komplett einstellen. Offen ist, ob auch andere Kryptobörsen demnächst mit Post von der SEC rechnen müssen, denn Kraken ist nicht der einzige Anbieter von Staking-as-a-Service.

Nur wenige Tage später traf es Binance und den Partner Paxos. Ihnen wurde untersagt, weitere Coins der Kryptowährung BinanceUSD (BUSD) zu prägen. Auch hier argumentieren die Aufsichtsbehörden mit Mängeln beim Schutz der Anleger. Zudem sieht die SEC den BUSD als Wertpapier, das angemeldet werden müsste und bestimmten Anforderungen unterliegt. Dies ist ein wesentliches Argument bei der Begründung einer strengeren Krypto-Regulierung. Stimmen aus der Kryptobranche bemängeln, dass bisherige Anmeldeversuche abgelehnt worden seien – unter anderem, weil es für Produkte und Akteure aus dem Kryptomarkt schlicht an entsprechenden Prozessen und Regularien fehlt.

Traumrendite – aber nur vielleicht

Im Fall von Kraken stört sich die SEC vor allem an den hochtrabenden Renditeversprechen des Börsenbetreibers. Bis zu 20 Prozent Rendite seien mit den Kryptowerten erzielbar, die für Staking eingesetzt werden. Im Kleingedruckten findet sich dann aber der Hinweis, dass Kraken auch das Recht hat, eine Verzinsung des Kapitals zu streichen. Die Anleger würden also lediglich ihre Einlage zurückerhalten, ohne einen Wertzuwachs.

Laut Börsenaufsicht gebe es keinen Hinweis, dass entsprechend hohe Renditen überhaupt erzielt werden könnten. Zudem sei nicht nachvollziehbar, ob Kraken überhaupt wirtschaftlich in der Lage sei, entsprechend hohe Ausschüttungen zu tragen. Daher untersagte sie dem Börsenbetreiber dieses Geschäftsmodell. Dieser muss nun die entsprechenden Kryptowerte „entstaken“ und an die Inhaber zurückgeben. Kraken kündigte bereits an, dieser Anweisung baldmöglichst Folge zu leisten. Es werden aber keine Zinsen mehr gutgeschrieben. Ethereum-Inhaber müssen sich noch ein wenig gedulden – ihre Gelder sind erst nach dem angekündigten „Shanghai“-Update wieder verfügbar.

Aktie oder Gutschein?

Noch etwas komplexer ist die Materie im Fall der Kryptowährung BinanceUSD. Diese ist als Stable-Coin konzipiert, also im Verhältnis 1:1 an die staatliche Währung US-Dollar gebunden. Dementsprechend müssten alle Anlagen in diese Kryptowährung jederzeit mit einer entsprechenden Summe in US-Dollar hinterlegt sein – und zwar so, dass diese auch im Fall von Marktturbulenzen oder einer Insolvenz den Anlegern zur Verfügung steht.

Herausgeber des BinanceUSD ist allerdings nicht die Kryptobörse Binance, sondern der in New York ansässige Finanzpartner Paxos. Dieser hat einerseits einen Kooperationsvertrag mit Binance abgeschlossen, der unter anderem die Nutzung der Marke „Binance“ ermöglicht. Andererseits hat Paxos auch eine Genehmigung des New York Department of Financial Services (NYDFS), die unter anderem die Ausgabe des BUSD umfasste.

Wie nun bekannt wurde, bereitet die SEC eine Klage gegen Binance und Paxos vor, da sie in der Ausgabe des BUSD eine Verletzung der Anlegerschutzgesetze sehe. Hinter dieser strengeren Krypto-Regulierung steht die Einschätzung, der Stable-Coin sei im Prinzip ein unregistriertes Wertpapier, dementsprechend hätten die beiden Präge-Partner gegen einschlägige Gesetze verstoßen.

Ob ein Anlagevertrag vorliegt, der den Wertpapiervorschriften unterliegt, wird in den USA anhand des „Howey-Tests“ entschieden. Zu bejahen ist die Frage, wenn drei Kriterien erfüllt sind. Es bedarf:

  1. einer Investition von Geld
  2. in ein gemeinsames Unternehmen
  3. mit der Erwartung von Gewinnen, die aus den Bemühungen anderer stammen.

Die Krypto-Branche argumentiert, gerade ein Stable-Coin, der eben nicht Gewinne aus Kursschwankungen ermöglicht, könnte nach dieser Definition nicht als Wertpapier angesehen werden. Er habe weniger den Charakter einer Aktie als vielmehr den eines Gutscheins, der das Recht auf Einlösung in die damit verbundene Zentralbankwährung bescheinigt.

Aufgrund der anstehenden SEC-Klage, und weil es Zweifel daran gebe, dass Paxos den Token sicher und solide verwalte – sprich: die Kundengelder risikolos verwahrt und angelegt sind –, hat der NYDFS seine Genehmigung widerrufen. Paxos kündigte daraufhin an, das Prägen weiterer Coins ab dem 21. Februar 2023 einzustellen. Mindestens bis Februar 2024 werde der BUSD vollständig unterstützt und könne in Pax-Dollar – einen weiteren Paxos-Stable-Coin – oder in US-Dollar umgetauscht werden.

Krypto-Regulierung auf dem Vormarsch

Abzusehen ist, dass die Kryptobranche in den USA mit weiteren Eingriffen der Aufsichtsbehörden rechnen muss. Damit wird nun Realität, was bereits im Herbst 2022 in Aussicht gestellt wurde: eine scharfe Krypto-Regulierung, um die Gelder der Anleger besser zu schützen (IT-Finanzmagazin berichtete). Es liegt nahe, dass die Pleite der größten Krypto-Börse FTX, die möglicherweise einen Schaden in Milliardenhöhe hinterlässt, Wasser auf die Mühlen einer stärkeren Finanzmarktkontrolle war.

Zittern müssen insbesondere jene Krypto-Assets, die auf dem Proof-of-Stake-Konzept beruhen – allen voran die nach dem Bitcoin zweitgrößte Kryptowährung Ethereum. Denn gerade beim Staking könnte wegen der dafür gezahlten Renditen der Howey-Test verfangen.

Unstrittig ist, dass der Kryptomarkt in Sachen Transparenz und Verbraucherinformation Nachholbedarf hat. Die üblichen Anlegerrechte auch hier durchzusetzen, ist sicherlich legitim. Auf der anderen Seite sollten die bestehenden Vorschriften und Regularien – sofern es hier tatsächlich noch Lücken gibt – so angepasst werden, dass seriöse Anbieter eine Chance haben, ihre Services und Produkte gesetzeskonform anzumelden. hj

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