NFTs in der Geldwäsche … 13. Ausgabe des “Money Laundering Reporting Officer”
Kryptowährungen haben den Ruf, für Geldwäsche genutzt zu werden. Nun kommen NFTs hinzu (Non-Fungible-Tokens sind digitale Rechte an virtuellen Vermögenswerten). In der 13. Ausgabe des “Money Laundering Reporting Officer” (MLRO) wirft Kerberos (Website) einen scharfen Blick auf die Geldwäsche-Aspekte der Vermögenswerte.
Die Preise für Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte, wie sogenannte NFTs (Non-Fungible-Tokens), erreichen momentan immer neue Rekordhöhen.Das Werk „Everydays: the First 5000 Days“ von Mike Winkelman erzielte z. B. jüngst einen Preis von 69 Millionen USD.
Voraussetzung für den Verkauf und Erwerb von NFTs ist also, dass der Eigentümer fälschungssicher ausgewiesen werden kann. Dies unterscheidet sie von z.B. klassischer Kunst. Hier gibt es nachweislich nur ein Original. Bei NFTs gibt es unbegrenzt viele Kopien, aber nur einen Eigentümer des jeweiligen Echtheitszertifikats. Und die wechseln derzeit für Unsummen die Besitzer.
Klar, dass solche Summen auch Geldwäscher anziehen. Kerberos widmet sich in dieser Ausgabe dem Thema Geldwäsche mit NFTs und Kryptowährungen. Außerdem wirft das Whitepaper einen Blick auf:
1. die neuesten Meldungen rund um Geldwäsche und Finanzkriminalität2. Geldwäsche bei virtuellen Vermögenswerten
3. Geldwäsche mit NFTs – unsere Geldwäschemethode des Monats.
Das Whitepaper können Sie hier herunterladen.aj
Sie finden diesen Artikel im Internet auf der Website:
https://itfm.link/133146
Schreiben Sie einen Kommentar