VideoIdent & Rechtssicherheit: Langer Streit zwischen IDnow und WebID geht zu Ende
Es war ein langer Streit, der jetzt möglicherweise ein Ende gefunden hat (wir berichteten) und nun Rechtssicherheit für Betreiber von VideoIdent-Lösungen bringen könnte: Nachdem WebID Berufung gegen ein Urteil einlegte, wonach das Unternehmen angeblich ein Patent von IDnow verletzt habe, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun WebID Recht gegeben und die Klage gegen das Berliner FinTech abgewiesen.
Mit diesem Urteil endet vermutlich ein jahrelanger Rechtsstreit: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage gegen die WebID (Website) abgewiesen und somit entschieden, dass WebID keine Patentverletzung begangen hat. Revision kann gegen dieses Urteil nicht eingelegt werden. Dieser Entscheidung vorausgegangen war ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2017, gegen das WebID Berufung einlegte (mehr dazu hier).Diese Entscheidung sorgt für rechtliche Klarheit innerhalb unserer Branche. Und diese Rechtssicherheit ist immer von großer Bedeutung für gesundes Wachstum einer Industrie. Darum freuen wir uns sehr über das Urteil des Oberlandesgerichts. Zudem sind wir natürlich auch stolz auf unsere Rolle in der Erfindung und Entwicklung GwG-konformer Videoidentverfahren in Deutschland und betrachten die rechtliche Bestätigung als eine Anerkennung unserer Innovationsleistung.“
Frank S. Jorga, Geschäftsführer WebID
2011 hatte Firmengründer Frank Jorga die Idee, mit einem Online-Videoverfahren Personen zu legitimieren, um ihnen zu ermöglichen, etwa Verträge rechtskräftig im Netz zu unterschreiben. Im Anschluss gründete er gemeinsam mit drei Partnern die WebID Solutions. Nach zwei Jahren erhielt Frank Jorga im Januar 2014 vom BMF die Zustimmung für seine digitale Videoidentifikation. Dazu wurde die Auslegung des sogenannten Geldwäschegesetzes (GwG) so geändert, dass die digitale Legitimation von WebID per Videochat betrieben werden konnte – als allererstes Unternehmen weltweit.
Zudem wird es nun Zeit, dass auch teils im Wettbewerb stehende Unternehmen auf Kooperation setzen und in bestimmten Bereichen erfolgreich zusammenarbeiten. Technologische Partnerschaften sind gut für die Weiterentwicklung unserer Branche und stärken den Standort Deutschland.“
IDnow wertet den Ausgang des Verfahrens hingegen anders:
IDnow hat die erste Instanz des Rechtsstreites gewonnen und ist in der zweiten nun leider knapp unterlegen. Natürlich finden wir es schade, dass das OLG Düsseldorf in diesem Fall unsere Rechtsauffassung nicht geteilt hat, dass essentielle Ausführungsformen unseres Produkts verletzt wurden. Der finale Streitpunkt vor Gericht war die genaue Auslegung des Begriffs „erfassen“ und ob dieser durch WebID verletzt wurde. Für uns, unser Produkt VideoIdent und unsere Kunden ändert dies jedoch nichts – Gegenstand des Rechtstreites war lediglich die potenzielle Patentverletzung durch WebID.
Wir freuen uns, sagen zu können, dass IDnow in der Zwischenzeit sowohl für VideoIdent als auch für die KI-basierte Lösung AutoIdent weitere Patente erteilt bekommen haben. Wir haben in den letzten Jahren sehr viel in unsere Technologie investiert und neben dem klassischen VideoIdent vor allem auf neue Lösungsansätze mit künstlicher Intelligenz gesetzt. Zudem haben wir neue Funktionen und Produkte wie zum Beispiel eID in unsere Platform aufgenommen. Besonders in Zeiten der COVID-19 Pandemie sehen wir eine große Nachfrage nach unseren Produkten und gerade einfach implementierbare und skalierbare Lösungen sind gefragt.“
Armin Bauer, CTO IDnow aj
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